Aktionsplan ist Pflicht
Wahl informierte etwa, dass in einem LAP der Straßenverkehrslärm nicht gemessen, sondern berechnet werde, was meist zu höheren Werten führe. Dazu würden Daten zum durchschnittlichen täglichen Verkehr, zur Art der Fahrzeuge, zur Fahrbahnoberfläche und zum Abstand zur Wohnbebauung mit einbezogen. Da die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), in der auch die B 317 enthalten ist, im Sommer veröffentlicht wird, müssen die betroffenen Kommunen bis zum 18. Juli ihren LAP überarbeiten. Die Gemeinde Fröhnd hat die Durchführung des LAP abeglehnt, auch, weil es dort an der Bundesstraße nur ein betroffenes Gebäude gibt. Damit könne die Gemeinde „vielleicht durchkommen“, so Bürgermeister Peter Scheslhorn, könne aber vielleicht auch mit Konsequenzen rechnen. In Schönau allerdings gibt es tagsüber 94 Betroffenheiten wie Berechnungen aus dem Jahr 2019 zeigen. Außerdem sei ein LAP einfach gesetzmäßig verpflichtend, betonte Schelshorn auf Fragen der Räte, warum dies nötig sei und was passiere, „wenn wir es nicht tun“. Würden sie dagegen stimmen, würde er sein Veto einsetzen.
Hohe Belastung in Schönau
„Die Belastung in Schönau ist hoch“, betonte auch Wolfgang Wahl. Als mögliche Maßnahmen nannte er eine lärmmindernde Fahrbahndecke, die allerdings erst dann eine Lösung sein könne, wenn ohnehin ein neuer Belag eingebaut wird.