Schönau „Mit realem Denkmalschutz hat das nichts zu tun“

Markgräfler Tagblatt
Schanzenforscher Werner Störk ist verärgert. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Holderschanze: Werner Störk kritisiert erneut Einschätzung des Landesdenkmalamts und des Landratsamts

Oberes Wiesental (pele). Nicht einverstanden mit einem Antwortschreiben von Landrätin Marion Dammann vom 16. Juli zum Thema Holderschanze/Windpark Blauen zeigt sich Schanzenforscher Werner Störk.

In dem Schreiben heißt es unter anderem zur Arbeit des Landesdenkmalamts (LAD): „Wie mir der Fachbereich berichtet, beruht die unterschiedliche Beurteilung der Gefährdung der Holderschanze durch Sie und das LAD darauf, dass sich Ihrer Auffassung nach die betreffende Verschiebefläche in einem Bereich befindet, bei dem es sich um ein Denkmal handele. Nach erneuter Rücksprache mit dem LAD hat dieses bestätigt, dass die Denkmalpflege auch nach mehreren Begehungen keine Indizien dafür finden konnte, dass der von Ihnen aufgeführte Bereich auf dem Holderkopf Teil einer flächigen Schanzanlage war.“

Störk legt dazu dar, dass sich eine flächige Schanzanlage durch einen dreidimensionalen Schanzenkörper mit klar abgegrenzten Flächen auszeichne, wobei der Schanzenkorpus selbst durch das Ausheben eines Wallgrabens und das Aufwerfen und Ausformen der dort entnommenen Erde als Wall verdichtet wird. Bei einem bereits natürlich starkem Hangrelief könne die ausgehobene Erde auch teilweise zur Ausformung einer feindwärts vor dem Wallgraben erhöhten und damit künstlich verstellten Fläche genutzt werden.

Für Werner Störk steht fest, dass die Holderschanze eine flächige Schanzanlage und keine primäre Linienverschanzung ist. Dies könne man gut ermessen, wenn man sich dem Areal von Norden, Westen oder Süden nähere.

Wenn das Landesdenkmalamt und mit ihm das Landratsamt jetzt erneut bekräftige, dass die Holderschanze keine flächenmäßige Schanzanlage sei, heiße das im Klartext: Alle hinter der Grabenlinie, also östlich davon auf Böllener Gemarkung liegenden Flächen, sind und enthalten keine Bodendenkmäler, nur die Grabenlinie auf der Neuenweger Gemarkung selbst ist ein Bodendenkmal.

„Für mich wieder einmal Beweis dafür, dass es auf der Gemarkungsseite von Böllen, dem WP-Bauerwartungsland der EWS, eben keine Bodendenkmäler geben darf – auch wenn das ganze Gelände dort sichtbar und nachweislich zur Holderschanze gehört und damit eine archäologische Einheit bildet. Mit tragfähiger Fachkompetenz und realem Denkmalschutz hat das schon lange nichts mehr zu tun“, schreibt der Schanzenforscher.

Er selbst habe zwischenzeitlich mehr als 80 Personen über die Holderschanze geführt, darunter nicht nur interessierte Bürger aus dem Kleinen Wiesental, sondern auch offizielle EWS-Vertreter sowie die Bürgermeister von Böllen, dem Kleinen Wiesental und Zell. Dabei habe es auch Termine gegeben, an denen auch das Landesdenkmalamt hätte teilnehmen können. „Welchen Wert sollte jetzt aber eine von Landrätin Dammann aktuell als dringend vorgeschlagene gemeinsame Vorortbegehung mit dem LAD denn noch haben – wo doch die einzige Deutungshoheit und das ungeteilte Wissensmonopol nun mal allein in dessen nicht zu hinterfragenden Experten-Händen liegt – und dem ohne wirkliches Nachfragen alle anderen Behörden blindlings folgen“, fragt Störk.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading