Schönau Spielplätze werden unter Auflagen wieder geöffnet

Markgräfler Tagblatt
Wann wird es Leben im Schönauer Freibad geben? Die Frage lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Foto: Peter Schwendele Foto: Markgräfler Tagblatt

Corona-Verordnungen: Freibadöffnung bleibt weiter unklar / Vorbereitungen für die Schulmensen laufen an

Schönau. Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Peter Schelshorn teilt die neuesten Informationen und Entscheidungen beziehungsweise Empfehlungen zur Corona-Krise des Risikostabs II nach dessen jüngster Sitzung mit.

Der Gemeindeverwaltungsverband empfiehlt seinen neun Mitgliedsgemeinden, Gemeinderatssitzungen wieder regulär über Präsenz-Sitzungen wahrzunehmen. Dabei gilt, die Sitzungen möglichst in großen und gut durchlüftbaren Räumlichkeiten durchzuführen, den geforderten Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten sowie die erforderlichen Hygiene-Bestimmungen zu beachten. Den Mitgliedsgemeinden wird empfohlen, für die Sitzungen ein Gebot von Mund-NasenSchutz für alle Teilnehmer auszusprechen.

Im Rathaus gilt weiterhin „eingeschränkter Service“. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde zum Schutz der Mitarbeiter beschlossen, das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr zu schließen. Dies bleibt auch bis auf Weiteres so bestehen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die weitere Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicher zu stellen. In Fällen, in denen der persönliche Kontakt notwendig ist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Anmeldung einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Eine weitere schrittweise Öffnung des Rathauses Schönau für den Publikumsverkehr unter Wahrung der erforderlichen Hygienestandards wird derzeit diskutiert.

Am Montag dieser Woche erfolgte in Schönau die schrittweise Öffnung der Schulen mit den Jahrgangsstufen J1 und J2 des Gymnasiums Schönau. Für die Klassenstufe 5 bis 7 wurde eine erweiterte Notbetreuung eingerichtet, die aber derzeit nicht von Schülern in Anspruch genommen wird. Der Mensabetrieb am Gymnasium ist grundsätzlich zulässig, lediglich ein Pausen- oder Kioskverkauf darf nicht erfolgen. Die Empfehlung, die Essensausgabe mit Schutzvorrichtungen auszustatten, soll bis zum Ende der Pfingstferien umgesetzt werden, so dass frühestens nach den Pfingstferien mit einer Mittagsverpflegung in der Mensa gestartet werden kann.

 Die Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental, Außenstelle Schönau (Klassen 5 bis 7), sowie die Buchenbrand-Grundschule (Klassen 1 bis 4) und der Buchenbrandkindergarten sind weiterhin für den regulären Schulunterricht und die reguläre Kindergartenbetreuung geschlossen. Für alle drei Betriebsstandorte wurden erweiterte Notbetreuungsgruppen eingerichtet. Über einen möglich Erlass der Kindergartenbeiträge für April und Mai wird demnächst die Verbandsversammlung in Form einer Videokonferenz beraten und der Verbandsvorsitzende dann eine Eilentscheidung fällen. Auch am Buchenbrandkomplex soll eine Essensausgabe mit Schutzvorrichtungen bis zum Ende der Pfingstferien umgesetzt werden.

Das grundsätzliche Nutzungsverbot für Spielplätze wird ab dem 6. Mai aufgehoben und soll zunächst unter Auflagen erfolgen. Nach aktuellem Stand der Abstimmungen geht die Verbandsverwaltung davon aus, dass die Nutzung der Spielplätze zunächst nur von Kindern in Begleitung einer Aufsichtsperson erfolgen soll. Zudem sollen ein Hinweis auf das grundsätzlich geltende Kontaktverbot zwischen Erwachsenen sowie eine Orientierung zur zulässigen Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder (vermutlich ein Kind pro zehn Quadratmeter) gegeben werden. „Wir werden die fünf Spielplätze (Brand, Buchenbrändle, Gentnerstraße, Lachen und Sonnenpark) jeweils wieder eröffnen, sobald diese mit den entsprechenden angekündigten Aushängen ausgestattet sind und jeweils auch die örtlichen Rahmen- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind“, kündigt Schelshorn an.

 Die Anlagen der beiden Wassertretstellen (Mühlmatt und Schönenberger Straße) werden ebenso für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Betrieb der beiden Wassertretstellen selbst ist derzeit noch untersagt. Beide Becken werden deshalb derzeit noch nicht mit Wasser befüllt.

 Ferner bleiben aufgrund der Verordnungen folgende Einrichtungen geschlossen: Jogi-Löw-Stadion, Buchenbrandhalle, Bolzplatz Schlageter-Denkmal samt Denkmal, Grillhütte auf den Weihern, Grillplatz an der Stellfalle im Buchenbrändle

Zum Thema Freibad lässt Schelshorn wissen, dass im Sozialministerium eine „AG Bäder“ eingesetzt wurde. Folgenden Zwischenstand vermeldet diese für Baden-Württemberg:  Ein regulärer Badebetrieb ohne Einschränkungen sei in der Badesaison 2020 nicht möglich. Doch soll eine Arbeitsgruppe aus Praktikern und Experten bis Ende Mai ein Konzept erarbeiten zum Betrieb der Bäder mit den zur Reduktion von Übertragungsrisiken in Bezug auf Coronavirus erforderlichen Einschränkungen. Anfang des Monats Juni soll dann unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation eine Entscheidung getroffen werden, wann eine Inbetriebnahme der Bäder möglich ist.

 Die Stadt Schönau sowie die Nachbarkommunen mit Freibädern warten derzeit auf dieses Entscheidungspapier des Sozialministeriums. Dieses Papier gilt es dann zu bewerten und zu entscheiden, unter welchen Auflagen ein Freibadbetrieb in Schönau möglich sein wird oder gegebenenfalls auch nicht, so der Bürgermeister.

 Die Aussegnungshalle auf dem Zentralfriedhof Schönau bleibt bis auf Weiteres weiterhin gesperrt. Bestattungen finden lediglich an offenen Erdgräbern beziehungsweise den Urnenwänden unter Einhaltung der vom Land definierten Teilnehmergrößen (maximal 50 Teilnehmer) und unter Wahrung der Mindestabstände statt.

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