Zur Erinnerung: Der Abschnitt der Talstraße zwischen Gentnerstraße/Neustadtstraße und der Bundesstraße 317 ist in Folge des Bürgerentscheids von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt, um die Sicherheit der Gymnasiasten zu gewährleisten. Bei der Talstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich.
Was gilt nach 14 Uhr?
Laut einer Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Regelwerk für den Schulbereich) sind Ausgänge von Schulgrundstücken so zu gestalten, dass Schüler nicht direkt in den Straßenverkehr hineinlaufen können. Einige Schüler haben auch nach 14 Uhr noch Unterricht – allerdings ohne Pause. Schüler verlassen also auch nach 14 Uhr das Schulgelände, wenn die untere Talstraße schon wieder für den Verkehr freigegeben ist. Für die Verwaltung stelle sich nun also die Frage, ob zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zwischen Schulgelände und Talstraße einzurichten sind.