Schönau. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen sind Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern. Nun können die mehr als 20 Jahre alten Windparks – die „Ü 20-Anlagen“ – noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende", betont Alexander Sladek, Vorstand der EWS, „daher sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.“ Die Abnahmeverträge wurden in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Für die EWS bedeuten die Kooperationen mit den Betreibern, künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern zu können. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, so Sladek weiter.