Schönau „Ü 20-Anlagen“ können weiterlaufen

Markgräfler Tagblatt
Auch ältere Windenergieanlagen haben jetzt wieder eine Perspektive.Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Windenergie: EWS geben älteren Windparks eine Perspektive

Insgesamt 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung bedroht war, liefern ihren regenerativ erzeugten Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MWh künftig direkt an die Elektrizitätswerke Schönau (EWS).

Schönau. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen sind Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern. Nun können die mehr als 20 Jahre alten Windparks – die „Ü 20-Anlagen“ – noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende", betont Alexander Sladek, Vorstand der EWS, „daher sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.“ Die Abnahmeverträge wurden in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Für die EWS bedeuten die Kooperationen mit den Betreibern, künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern zu können. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, so Sladek weiter.

Auch der Strom aus zwei größeren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 Prozent der mit 50 MWh unter Vertrag genommenen Leistung. Die Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und wie die EWS eine Pionierin der partizipativen Energiewende. Beide Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde und basieren auf Bürgerbeteiligungsmodellen: Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MWh, der Windpark Littdorf in Sachsen umfasst sieben Anlagen, die eine Gesamtleistung von 10,5 MWh erbringen.

„Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden“, sagt Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG, „durch die faire und attraktive Vereinbarung mit den Elektrizitätswerken Schönau ermöglichen wir auch weiterhin den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürger an der Energiewende.“

Die Stromabnahmeverträgen funktionieren nach dem Modell Power Purchase Agreements (PPA). Ein PPA ist ein Stromkaufvertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer. Der Vorteil liegt für beide Parteien darin, langfristig Planbarkeit zu schaffen und sich nicht von schwankenden Marktbedingungen abhängig zu machen. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung für viele Anlagen in 2021 wird mit einer verstärkten Anwendung von PPAs gerechnet, sowohl im Photovoltaik- wie auch im Windbereich. Die Windparks und Einzelanlagen, die zu den ersten gehörten, deren Stromerzeugung auf Grundlage des im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu garantierten Preisen vergütet wurde, fallen zum Jahresende allesamt aus der EEG-Förderung.

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