Schönau Wildwuchs wird es nicht geben

Markgräfler Tagblatt
Weniger emotionsgeladen als andernorts wurde in Schönau in der jüngsten GVV-Sitzung das Thema Windenergie behandelt. Foto: Anja Bertsch Foto: Markgräfler Tagblatt

GVV-Sitzung: Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Windenergieanlagen“ beschlossen

Mit einer Gegenstimme (Gemeinde Wembach) stimmten die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau in der jüngsten Verbandsversammlung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Windenergieanlagen“ zu.

Schönau (jä). Bauamtsleiter Klaus Steinebrunner ging in der Sitzung am Donnerstag noch einmal ausführlich auf den umfangreichen Planentwurf und den Entwurf des Erläuterungsberichts sowie den Umweltbericht ein. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen seien nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Planentwurf berücksichtigt worden. Stellungnahmen kamen unter anderem vom Landratsamt Lörrach, vom Regierungspräsidium Freiburg (von dem die Änderung des Flächennutzungsplans ausdrücklich begrüßt wurde), aber auch von umliegenden Gemeinden wie der Stadt Todtnau, die die Änderung zustimmend zur Kenntnis nahm. Die Gemeinde Häg-Ehrsberg hatte mitgeteilt, der Änderung nicht zuzustimmen, wozu Klaus Steinebrunner erklärte, dass eine Zustimmung der Gemeinde nicht erforderlich sei.

Es werde keinen „Wildwuchs“ von Anlagen, wie ihn auch die „Bürgerinitiative Kein Windrad über Herrenschwand“ befürchtet, geben.

Gemeinden sind verantwortungsbewusst

Dies, da fast sämtliche windhöffigen Flächen in Kommunalbesitz seien und der GVV Schönau seine Mitgliedsgemeinden als ausreichende Sachwalter der Interessen von Mensch, Natur und Landschaft sehe. „Die GVV-Gemeinden gehen verantwortungsbewusst damit um“, bekräftigte Steinebrunner.

Es gehe hier um die generelle Freigabe von Außenbereichen und um ein Planänderungsverfahren, nicht um eine Anlagenplanung, beantwortete Steinebrunner die von Mechthild Münzer vorgebrachte Frage nach einem Lärmschutzgutachten. Der GVV habe hier Planungshoheit, und es bestehe kein Rechtsanspruch auf ein Flächennutzungsplanverfahren.

In der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird angeregt, die Besonderheit der Region Südschwarzwald, die eine international begehrte Ferien- und Erholungslandschaft sowie eine „einzigartige Naturlandschaft“ darstelle, bei der Nutzung von Windkraft grundsätzlich in die Beurteilung miteinzubeziehen.

Keine Stellungnahmen von Bürgern

Stellungnahmen von Bürgern des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau gingen nicht ein.

Im Erläuterungsbericht wird noch einmal die Historie des derzeitigen Flächennutzungsplans Windenergieanlagen erläutert, der im August 1998 vom Landratsamt Lörrach genehmigt wurde. Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans würden keine Windkraftstandorte ausgewiesen, sondern der Außenbereich für privilegierte Windenergieanlagen „freigegeben“, wie es in der Vorlage heißt. Es müsse nach Baugesetzbuch jedoch wie bei jedem Bauleitplan eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Gebiet des GVV sind vor allem die Höhenzüge außerhalb der Naturschutzgebiete (Tabuflächen) betroffen.

Betrachtungen zu Windkraft empfindlichen Vogelarten, Wildkatzen, Wildtierkorridoren und Erholungswald sind in verschiedenen Karten dargestellt. Als Quellen sind unter anderem der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und Geodaten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) genannt, die für alle öffentlich zugänglich sind.

Nach der öffentlichen Auslegung des geänderten Flächennutzungsplans und Behandlung der Bedenken und Anregungen gebe es dann einen „Wirksamkeitsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen für Windenergieanlagen“, erklärte Steinebrunner das weitere Verfahren.

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