Schönau Windkraftgegner lassen nicht locker

Markgräfler Tagblatt
Die Windkraftkritiker in Böllen geben nicht auf: Gestern wurde ein zweites Bürgerbegehren eingereicht. Foto: Peter Schwendele Foto: Markgräfler Tagblatt

Böllen: Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren ab / Kritiker bringen sofort neues Verfahren auf den Weg

In Böllen überschlagen sich die Ereignisse in Sachen Windkraft: Am Donnerstagabend hat der Gemeinderat das von Gegnern des Windenergieprojekts auf dem Zeller Blauen initiierte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, woraufhin die Kritiker am Freitagvormittag postwendend ein neues Bürgerbegehren einreichten, das sich nun konkret gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 1. März richtet.

Von Peter Schwendele

Böllen. Das erste Bürgerbegehren hatten die Vertrauenspersonen Rainer Strohmeier, Hubert Behringer und Andreas Kiefer am 17. April an Bürgermeister Bruno Kiefer übergeben. Beantragt wurde die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Fragestellung: „Sind Sie gegen die Pläne, auf dem Gebiet der Gemeinde Böllen...eine Windkraftanlage zu bauen oder Zufahrtsrechte zu Windenergieanlagen auf angrenzendem Grund zu gewähren?“. 45 Bürger (58 Prozent der Wahlberechtigten) hatten die Forderung unterzeichnet. Mittlerweile ist bekannt, dass von möglichen neun Windrädern auf dem Zeller Blauen eines auf Gemarkung Böllen errichtet werden soll.

Bürgermeister: Fairen Umgang wahren

Vor Beginn der Beratung des Punkts in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend ergriff Bürgermeister Bruno Kiefer das Wort. Es sei ihm wichtig, dass im Dorf durch das heiß diskutierte Thema Windkraft keine Gräben entstehen, sagte Kiefer. Am Ende werde sich eine Haltung – Pro oder Contra Windkraft auf dem Blauen – durchsetzen, und alle Beteiligten sollten das Ergebnis des Prozesses dann auch akzeptieren. „Wir hatten hier bisher ein sehr gutes Verhältnis untereinander und ich möchte gern, dass dies auch so bleibt“, appellierte der Bürgermeister an Befürworter und Kritiker des Projekts, bevor er sich aus Befangenheitsgründen (Kiefer hat Flächen im Projektgebiet) in die Zuhörerreihen zurückzog und die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Arnold Frank übergab.

Kritiker legen ihre Haltung dar

Vor der weiteren Beratung kamen die Kritiker zu Wort. Andreas Kiefer legte nochmals die maßgeblichen Punkte dar, weshalb gegen das Vorhaben auf dem Blauen opponiert wird. Die Gegner befürchten gesundheitliche Probleme durch Infraschall bei Mensch und Tier. Die auf dem Silbereck geplante Windkraftanlage habe einen Abstand von 700 Metern zu Niederböllen und 1400 Metern zu Oberböllen. „Wir finden, dass dieser Abstand bei 230 Meter hohen Anlagen absolut zu gering ist“, sagte Kiefer.

Des Weiteren befürchtet man Lärmbelästigung durch das Windrad, nächtliche Belästigung durch fünf blinkende Anlagen, die von Oberböllen aus gesehen werden können sowie möglichen Schlagschatten im Bereich Niederböllen. Kiefer führte zudem an, dass die Immobilien in der Nähe an Wert verlieren könnten. Grundsätzlich stellte er die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Windenergieanlagen im Schwarzwald. Die Schönheit der Landschaft werde mit dem Bau von Windrädern „mit Füßen getreten“.

Bürgerbegehren statthaft, aber nicht zulässig

Dirk Schöneweis, der Rechtsberater der Gemeinde Böllen, erläuterte im Anschluss die zentralen Aspekte des eingereichten Bürgerbegehrens. Dieses sei zwar statthaft, da das erforderliche Quorum erreicht sei, zulässig sei es indes nicht, „da es auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet ist“. Diese Rechtswidrigkeit ergebe sich aus einem Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen. Die die Gemeinde bindenden Verträge würden eine Grenze des Anwendungsbereichs von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bilden. „Allein wegen veränderten politischen Vorstellungen kann ein Vertrag nicht aufgehoben werden“, sagte der Rechtsanwalt. Und der von der Gemeinde Böllen mit den Elektrizitätswerken Schönau geschlossene Vertrag enthalte keine Rücktrittsklausel und sei auch nicht kündbar.

„Es gibt einen Punkt im Prozessverlauf, in dem es zu spät für ein Bürgerbegehren ist, und das war der Zeitpunkt, an dem der Vertrag unterschrieben wurde“, sagte Dirk Schöneweis. Insofern, so der Rechtsanwalt, habe der Gemeinderat nun eine reine Rechtsentscheidung und keine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese Ansicht vertrete im Übrigen auch das Landratsamt Lörrach. Sollte der Gemeinderat dem Bürgerbegehren zustimmen, wäre dies rechtswidrig, der Bürgermeister müsste widersprechen und die Aufsichtsbehörde müsste den Beschluss aufheben, skizzierte Schöneweis das entsprechende Szenario.

„Wir sind nicht richtig informiert worden“

Die Diskussion im Gemeinderat fiel knapp aus. Bernhard Karle gab an, in der März-Sitzung für das Vorhaben gestimmt zu haben, doch nun hätten sich die Voraussetzungen geändert, denn jetzt sei klar, dass ein Windrad bis zu 700 Metern an die Wohnbebauung heranrücke. „Wir sind nicht richtig informiert worden“, sagte Karle.

Arnold Frank erkundigte sich, wie es um mögliche Haftungsfragen für Gemeinderäte bestellt sei. Windkraft-Kritiker Hubert Behringer hatte zuvor dargelegt, dass die Ratsmitglieder mit ihrer Entscheidung auch Haftungsrisiken auf sich nehmen würden. Dirk Schöneweis wies diese Argumentation zurück: „Eine Haftung sehe ich nicht, denn Sie stellen lediglich Flächen zur Verfügung.“ Dies gelte auch, sollte im weiteren Verlauf gegen das Vorhaben geklagt werden.

Das Ratsgremium sprach sich schließlich mit vier Ja-Stimmen dafür aus, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Gegen diesen Beschluss stimmten Bernhard Karle und Robert Keller; der Stimme enthielt sich Werner Frank.

Neues Bürgerbegehren eingereicht

Die Kritiker des Vorhabens monierten nach der Sitzung, man habe kaum eine Chance gehabt, ein Bürgerbegehren zu initiieren, da die Vertragsunterzeichnung unmittelbar nach der Gemeinderatsentscheidung erfolgt sei. Auch deshalb werde man sofort ein zweites Bürgerbegehren anstreben.

Gesagt, getan: Am Freitagvormittag wurde bei der Gemeinde ein neuer Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung beantragt: „Stimmen Sie für die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 01.03.2018 zum Abschluss des Nutzungsvertrags zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen mit den nicht-öffentlich beschlossenen Inhalten und somit Einbringung der im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen in die Poolkulisse für den Windpark Zeller Blauen und damit für die Neufassung des Beschlusses durch den Gemeinderat, der die Nutzung der ausgewiesenen Flächen definiert.“

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