Schopfheim Alte Uehlin-Häuser werden zum Kauf ausgeschrieben

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Erhalt oder Abriss? Die Uehlin-Häuser bleiben noch länger Streitobjekt zwischen Denkmalamt und Stadt. Foto: Petra Martin

Gemeinderat: Zweiter Versuch der Stadtverwaltung / Noch keine Einigung mit Denkmalamt erzielt

Schopfheim - Die beiden Uehlin-Bestandsgebäude sollen nochmals zum Verkauf ausgeschrieben werden. Das Mindestgebot soll sich auf 250 000 Euro belaufen. Diesen Beschlussvorschlag legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat bei der Sitzung am Montag, 22. Juni, zur Abstimmung vor.

Die weiteren Modalitäten sind bekannt: Wie schon bei der ersten Ausschreibung vor dem Brand müssen die Kaufinteressenten ein detailliertes Nutzungskonzept vorlegen. Die Stadt will sich vorbehalten, sowohl das Höchstgebot als auch das Nutzungskonzept im Sinne der Stärkung der Innenstadt als zentraler Treffpunkt in die jeweilige Angebotsbewertung mit einzubeziehen und zu gewichten.

Auch beim jüngsten Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Regierungspräsidium wurde deutlich, dass das Landesdenkmalamt nach wie vor an seiner Auffassung festhalte, die Gebäude zu erhalten, so die Stadtverwaltung. Zugeständnisse seien hinsichtlich der Öffnung der geschlossenen Giebelwand mit Fenstern zur Scheffelstraße sowie bei der Wiederherstellung eines Eintritts zur Hauptstraße hin eingeräumt worden. Im übrigen habe es geheißen, dass aufgrund neuester Rechtsprechung auch bei Unwirtschaftlichkeit eine Sanierung vorzunehmen sei, wenn ein idealistischer Interessent dies wolle.

Die höhere Baurechtsbehörde beim Regierungspräsidium habe mitgeteilt, die Stadt habe weitere Abwägungsunterlagen vorzulegen, bevor die höhere Baurechtsbehörde beim Regierungspräsidium den Widerspruchsbescheid erlassen könne. Dazu gehörten der Nachweis der ergebnislosen Verkaufsausschreibung der Stadt für die Uehlin-Häuser sowie das Resultat der erneuten Ausschreibung, eine überarbeitete städtebauliche Begründung, die den Abbruch rechtfertigt, und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Zugrundelegung von Wohnnutzung.

Die Freiburger Behörde empfiehlt, dass die Stadt ein weiteres Gespräch mit dem Landesdenkmalamt führt, um auszuloten, welche Aufgaben und Zugeständnisse seitens der Denkmalbehörde hinsichtlich des Erhalts gemacht werden können.

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