Die weiteren Modalitäten sind bekannt: Wie schon bei der ersten Ausschreibung vor dem Brand müssen die Kaufinteressenten ein detailliertes Nutzungskonzept vorlegen. Die Stadt will sich vorbehalten, sowohl das Höchstgebot als auch das Nutzungskonzept im Sinne der Stärkung der Innenstadt als zentraler Treffpunkt in die jeweilige Angebotsbewertung mit einzubeziehen und zu gewichten.
Auch beim jüngsten Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Regierungspräsidium wurde deutlich, dass das Landesdenkmalamt nach wie vor an seiner Auffassung festhalte, die Gebäude zu erhalten, so die Stadtverwaltung. Zugeständnisse seien hinsichtlich der Öffnung der geschlossenen Giebelwand mit Fenstern zur Scheffelstraße sowie bei der Wiederherstellung eines Eintritts zur Hauptstraße hin eingeräumt worden. Im übrigen habe es geheißen, dass aufgrund neuester Rechtsprechung auch bei Unwirtschaftlichkeit eine Sanierung vorzunehmen sei, wenn ein idealistischer Interessent dies wolle.