Schopfheim Aus den Ladenhütern Kapital schlagen

Markgräfler Tagblatt

Uehlin-Häuser: Ausschreibung erfolglos: Keiner will die alten Häuser kaufen /  Argument für Abbruch

Die reinsten Ladenhüter: Schon zum zweiten Mal bot die Stadt die beiden Uehlin-Häuser in der Hauptstraße zum Verkauf an – und blitzte erneut ab. Offenbar will keiner die maroden Gemäuer kaufen.

Von Werner Müller

Schopfheim . Gestern lief die Frist für die Abgabe von Kaufgeboten ab – kein einziges trudelte im Rathaus ein, wie Edgar Frey, bei der Stadt unter anderem für die Immobilien zuständig, auf Anfrage mitteilte.

Mit drei Interessenten hätten zwar Besichtigungen stattgefunden, berichtet er, doch das war’s dann auch schon. Keiner zeigte hernach gesteigertes Interesse an den zum Teil denkmalgeschützten Häusern, ganz im Gegenteil. „Die haben bei der Besichtigung die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen“, so Frey.

Keiner machte denn auch Anstalten, ein Angebot abzugeben, geschweige denn den aufgerufene Mindespreis in Höhe von 250 000 Euro zu berappen und ein „detailliertes Nutzungskonzept “ vorzulegen.

Die erneute Pleite beim Versuch, die Gebäude los zu werden, ist für Stadtverwaltung und Gemeinderat indes kein Grund zum Trübsal blasen. Ganz im Gegenteil: Ist sie doch Beleg dafür, dass niemand etwas mit den alten Häusern anfangen kann.

Das wiederum ist das Pfund, mit dem die Stadt im Dauerstreit um den geplanten Abriss der hinfälligen Gemäuer wuchern kann. Stärkt der Verweis auf den gescheiterten Verkauf doch die Position der Stadt im Konflikt mit Denkmalamt und Regierungspräsidium.

Bekanntlich pocht das Denkmalamt auf den Erhalt der historischen Häuser und hält eine Sanierung für zumutbar, obwohl ein Gutachter im Auftrag der Stadt festgestellt hat, dass mehr als die Hälfte der Bausubstanz nicht mehr zu retten sei (wir berichteten).

Die Stadt legte deshalb gegen die Ablehnung des Abbruchantrags durch das Landratsamt beim Regierungspräsidium Widerspruch ein.

In einem Gespräch im Juni in Freiburg beharrte die Denkmalschutzbehörde indes auf ihrer Haltung und gab zu verstehen, dass aufgrund der neuesten Rechtssprechung historische Gebäude auch bei Unwirtschaftlichkeit zu erhalten seien, falls sich dafür ein „idealistischer Interessent“ finde.

Das RP verlangte daraufhin von der Stadt, die Häuser ein zweites Mal feilzubieten und mangelndes Kaufinteresse gegebenenfalls nachzuweisen. Sie habe zudem weitere „Abwägungsunterlagen“ vorzulegen – zum Beispiel eine überarbeitete städtebauliche Begründung für den Abriss sowie eine nachgebesserte Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage einer Wohnnutzung.

Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse will die Freiburger Behörde dann endgültig über den Widerspruch entscheiden.

Wann das der Fall sein wird, steht indes noch in den Sternen. Denn die Stadt kann jetzt zwar nachweisen, dass sich für die Häuser partout keine Käufer findet. Allerdings liegen ihr nach Angaben von Edgar Frey die geforderten Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch nicht vor. „Bis zum Bescheid des RP kann sich das also noch ziehen“, schätzt Frey und ist eher skeptisch, dass es noch in diesem Jahr klappt.

Und auch danach ist, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, noch lange nicht Schluss. Denn falls das RP den Widerspruch ablehnt, muss die Stadt überlegen, ob sie dagegen Rechtsmittel einlegt.

Falls die Freiburger Behörde den Widerspruch jedoch zulässt und die Ablehnung des Abrissantrags für nichtig erklärt, liegt der Ball wieder in Schopfheim. Dann muss die Stadt erneut einen Abbruchantrag einreichen und diesen mit dem negativen Ausschreibungsergebnis sowie den nachgebesserten Wirtschaftlichkeitsgutachten begründen.

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