Schopfheim (wm). Banger Blick gen Karlsruhe: Auch Bürgermeister Christof Nitz verfolgt gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in Sachen „Grundsteuer“ entscheidet. Schließlich geht es dabei auch für die Markgrafenstadt um viel Geld.
Grundsteuer: Jährlich 2,7 Millionen Euro für die Stadt / Hebesätze seit langem stabil
Schopfheim (wm). Banger Blick gen Karlsruhe: Auch Bürgermeister Christof Nitz verfolgt gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in Sachen „Grundsteuer“ entscheidet. Schließlich geht es dabei auch für die Markgrafenstadt um viel Geld.
„Die Grundsteuer ist für uns einer der wichtigsten Steuern überhaupt“, so der Bürgermeister. Tatsächlich kassiert die Stadt jährlich 2,7 Millionen Euro an Grundsteuer B, die für bebaute Flächen (Wohnungen, Gewerbe) gilt. Vergleichsweise bescheiden nimmt sich dagegen die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen aus, die gerade mal 43 000 Euro in die Stadtkasse spült.
Trotzdem: Die Grundsteuern sind nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer – im Haushalt 2018 sind dafür 12,5 Millionen Euro veranschlagt – sowie nach der Gewerbesteuer – Ansatz 2018: 9,2 Millionen Euro – der drittgrößte Batzen auf der Einnahmenseite.
Insofern hängt auch für Schopfheim einiges davon ab, ob die Verfassungsrichter die jetzige Regelung kippen (worauf viele Vorzeichen hindeuten) und welche Vorgaben sie dem Gesetzgeber für die Neuregelung ins Stammbuch schreiben.
„Es soll ja kostenneutral bleiben“, schätzt der Bürgermeister. Damit dürfte es allerdings auch „Gewinner und Verlierer geben“ – Regionen also, in denen die Grundsteuer künftig billiger wird und solche, in denen die Eigentümer mehr blechen müssen. Christof Nitz mag in diesem Zusammenhang nicht ausschließen, dass es im Ballungsraum Dreiländereck eventuell teurer werden könnte.
„Es kommt immer darauf an, welche Messlatte man bei der Berechnung der Grundsteuer künftig zugrunde legt“, erklärt er. So spiele neben der Größe des Grundstückes auch dessen Bebauung (Gewerbe oder Wohnungen) und die in der jeweiligen Kommune gültigen Bodenrichtwerte eine Rolle. Und nicht zuletzt die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hohen Hebesätze.
In Schopfheim belaufen sich diese auf 325 Prozent (Grundsteuer A) beziehungsweise 370 Prozent (Grundsteuer B). Mit diesen Sätzen bewege sich die Stadt im Landesdurchschnitt so ziemlich in der Mitte, so Nitz: „Wir sind weder noch unten noch nach oben der Ausreißer“. Obendrein sind diese Hebesätze in Schopfheim seit vielen Jahren stabil. Der Bürgermeister kann sich auf Anhieb jedenfalls nicht erinnern, wann der Gemeinderat eine Erhöhung beschloss. „In meiner bisher knapp 16-jährigen Amtszeit jedenfalls noch nie“, so das Stadtoberhaupt.
Er rechnet denn auch damit, dass bis zu einer Neuregelung der Grundsteuer noch etliche Jahre ins Land ziehen werden. Wie auch immer sie ausfallen wird, so steht jetzt schon fest, dass dann auf die Stadtverwaltung eine Menge Arbeit zukommt. Schließlich muss sie unter Umständen jedes Grundstück unter die Lupe nehmen und neu veranschlagen (Nutzung, Art und Umfang der Bebauung) – bei 2500 bis 3000 Flurstücken kein Kinderspiel.