Für den Ortschaftsrat war genau diese Feuerwehrklausel eine Bedingung dafür, dem Verkauf in der Juni-Sitzung zuzustimmen. Die andere: Finger weg vom Glockenturm. Der künftige Eigentümer muss sich verpflichten, das „historische“ Bauteil zu erhalten und weiter zu betreiben. Auch diesen Passus nimmt die Stadt in die Ausschreibung auf. Sie behält sich außerdem vor, beim Zuschlage neben dem finanziellen Höchstgebot auch ein vom Bieter vorzulegendes Nutzungskonzept samt Finanzierungsbestätigung zu berücksichtigen.
Sollte sich ein Käufer finden und der Gemeinderat seinen Segen geben, rechnet die Stadt – auf einen Zeitraum von zehn Jahren umgerechnet – bei einem Mindestkaufpreis von 524 000 Euro mit einer satten finanziellen Entlastung.
Zwar müsste sie auf insgesamt 190 000 Euro an Mieteinnahmen für die vier Rathauswohnungen verzichten und statt dessen 104 000 Euro Miete für die Feuerwehrräume hinblättern. Dafür blieben ihr Ausgaben in Höhe von rund 220 000 Euro aufgrund „starken energetischen Sanierungsbedarfs“ sowie 76 000 Euro an Unterhaltskosten erspart. Unterm Strich stünde somit ein Plus von mindestens 526 000 Euro.