Schopfheim Uehlin-Häuser: Bald Entscheidung über Abriss?

Werner Müller
Standvermögen beweist das alte Uehlin-Haus. Im Streit um Abriss oder Erhalt ist jetzt das Regierungspräsidium am Zug. Foto: Werner Müller

Schopfheim - Schutz oder nicht Schutz – das ist nicht nur für Mund und Nase die Frage. Das gilt vielmehr auch für die alten Uehlin-Häuser. Und zwar in verschärfter Form, denn in diesem Fall sorgt der Denkmalschutz für Zündstoff.

Und obwohl es im Streit zwischen Stadt und Landesdenkmalamt in den vergangenen Monaten verdächtig ruhig geblieben ist – die Lunte glimmt immer noch. In Kürze steht beim Tauziehen um die Zukunft des denkmalgeschützten Eckhauses denn auch die nächste Runde ins Haus.

Anfang Juni bittet das Regierungspräsidium (RP) die beiden Parteien zu einer Art Gipfeltreffen. Der Grund: Die Höhere Baurechtsbehörde in Freiburg ist die Instanz, die jetzt über den Widerspruch der Markgrafenstadt entscheiden muss, die sich damit gegen die Ablehnung ihres Abbruchantrags durch das Landratsamt wehrt.

Dieses hatte sich dabei auf eine Stellungnahme des Landesdenkmalamts berufen, das das besagte Eckgebäude in der Hauptstraße als erhaltungswürdig einstufte, obwohl ein von der Stadt beauftragter – und von der Denkmalbehörde ausdrücklich empfohlener – Gutachter genau das Gegenteil festgestellt hatte (wir berichten).

Trotz mehrerer Gespräche und Treffen rückte die Denkmalbehörde von ihrer Haltung nicht ab. Dabei stellte sich heraus, dass Landesdenkmalamt und Gutachter vor allem bezüglich der Bewertungssystematik und der Gewichtung einzelner Kriterien unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Die Verwaltung plädierte nach der Ablehnung ihres Abbruchantrags ursprünglich dafür, die Häuser zu sanieren, um mitten in der Stadt den jahrelangen Anblick einer „Bauruine“ zu vermeiden.

Doch der Gemeinderat spielte nicht mit, sondern verlangte eine juristische Prüfung. Ein von der Stadt beauftragtes Anwaltsbüro legte beim RP daraufhin Widerspruch gegen die Ablehnung des Abrissantrags ein.

Über diesen muss das RP nun entscheiden. Beim Termin Anfang Juni sollen die unterschiedlichen Standpunkte insbesondere bei der Bewertungssystematik zur Sprache kommen.

Falls das RP den Widerspruch gegen die Ablehnung des Abrissantrags zurückweist, hat die Stadt immer noch die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg einzureichen.

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