Der Schlag ging voll daneben: Die Golfer von Ehrner-Fahrnau schossen in der Vergangenheit wohl ziemlich weit übers zulässige Loch hinaus – und zwar über die Gemarkungsgrenze von Schopfheim bis weit auf Hausener Gebiet hinein.
Ehner-Fahrnau: „Ilegale Erweiterung“ der Anlage fliegt auf / „Rechtssichere Lösung“ muss her
Der Schlag ging voll daneben: Die Golfer von Ehrner-Fahrnau schossen in der Vergangenheit wohl ziemlich weit übers zulässige Loch hinaus – und zwar über die Gemarkungsgrenze von Schopfheim bis weit auf Hausener Gebiet hinein.
Von Werner Müller
Schopfheim . Diese klammheimliche Ausdehnung blieb lange unbemerkt, bis das Landratsamt im Juli 2020 bei einer Kontrolle die „nicht genehmigten Erweiterungen und Veränderungen“ der Golfanlage beim Schloss in Ehner-Fahrnau entdeckte.
So jedenfalls schildert die Stadtverwaltung dem BUT-Ausschuss die Lage, der sich in seiner nächsten Sitzung mit den möglichen Konsequenzen auseinandersetzen und dem Gemeinderat eine Empfehlng über das weitere Vorgehen geben muss.
Laut Feststellung des Landratsamts hatten die Betreiber den Golfplatz, der ursprünglich ausschließlich auf Gemarkung Schopfheim angesiedelt war, im Laufe von 15 Jahren „ohne Genehmigung“ von knapp 19 auf mehr als 26 Hektar erweitert und dabei auch Flächen der Nachbargemeinde miteinbezogen. Bis auf Hausener Gebiet erstrecken sich beispielsweise seither auch drei von neun so genannten Greens, die laut ursprünglichem Bebauungsplan dort nichts verloren haben.
Damit nicht genug. Bei der Erweiterung nahmen die Golfplatzbetreiber nach Erkenntnissen des Landratsamts zudem „Eingriffe“ am FFH-Gebiet am Entegast (Dinkelberg und Röttler Wald) vor.
Gemeinsame Lösung
Die Behörde drohte dem damaligen Betreiber mit einer Nutzungsuntersagung und der Anordnung, die „illegal durchgeführten Maßnahmen“ zu beseitigen, falls er sich mit den zwei Kommunen nicht auf eine „gemeinsame Lösung“ verständige.
Im Oktober 2020 fand zu diesem Zweck eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamts und der beiden Kommunen sowie dem Betreiber statt. Nach Angaben der Stadtverwaltung waren sich alle Beteiligten einig, eine „rechtssichere Lösung“ herbeizuführen. Für das Landratsamt gab es dafür zwei Möglichkeiten: entweder den Rückbau auf die ursprünglich genehmigten Bestandteile der Anlage oder aber eine Änderung sowohl des Bebauungs- als auch des Flächennutzungsplans, welche die vorgenommenen Erweiterungen nachträglich absegnet.
Für die Betreiber der Anlage kam ein Rückbau nicht in Frage, da dies die Attraktivität des Platzes erheblich einschränke und einer „Schließung“ gleichkäme, heißt es in der Vorlage weiter. Die Anlage benötige diese Größe, um vom Golfverband als Neun-Loch-Anlage anerkannt zu werden.
Diesem Argument konnten Landratsamt und die beiden Kommunen folgen. Die Golfanlage habe 550 Mitglieder und sei ein „wichtiger Bestandteil des Tourismus beider Gemeinden“, heißt es in der Vorlage für den BUT. Zudem sei der Golfplatz ein „fester Bestandteil“ des Sportangebots und der Naherholung in der Region.
Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Parteien, in einem „ersten Schritt“ eine Bestandsaufnahme der gesamten Anlage vorzunehmen, um die Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan von 1999 festzustellen. Dies geschah Ende Oktober mittels einer Drohnenbefliegung.
Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme sollen noch in diesem Jahr die Änderungsverfahren für Bebauungs- und Flächennutzungsplan anlaufen, um die baurechtlichen Grundlagen für den Fortbestand des Golfplatzes zu schaffen. Den ins Auge gefassten Änderungen müssen die Gemeinderäte beider Kommunen ihren Segen erteilen.
Alle Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger, also: die Golfanlage.