Schopfheim Harscher: „Wir fahren täglich auf Sicht“

Petra Martin
Auch in Tagespflegeeinrichtungen kehrt langsam wieder Leben ein. Foto: Markgräfler Tagblatt

Corona: Erweiterte Notbetreuung in Kitas und durch die Tagespflege tritt am 25. Mai in Kraft

Schopfheim - Wieder eine Lockerung: Die Stadt darf die Notbetreuung in der Kita- und Kindertagespflege ab Montag, 25. Mai, erweitern.

Die Landesregierung habe die Erweiterung in einer Rechtsverordnung neu geregelt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Man habe daraufhin die Erweiterung der Notbetreuung in den Kitas und Kindertagespflege angepasst.

Was die Kita-Notgruppen angehe, so fahre die Stadt „täglich auf Sicht“, so Harscher. Das Arbeiten sei geprägt vom Warten auf Verordnungen. Die Mitarbeiter der Verwaltung leisteten derzeit eine grandiose Arbeit. Auch an den Wochenenden seien sie im Arbeitsmodus. Dafür sei er sehr dankbar. Das „Hochfahren“ nach den Coronaschutzmaßnahmen sei schwieriger als das „Runterfahren“. Oft fehlten genaue Bestimmungen aus Stuttgart. Es sei ein Hin und Her.

Ein Hin und Her

Bei der Ratssitzung am Dienstag gab Fachgruppenleiter Patrik Bender weitere Infos. Seit der ersten Erweiterung der Notbetreuung ab 27. April habe die Stadt zunächst mit wenigen Kindern gestartet. „Dann haben wir uns aber auch langsam dynamisch auf circa 15 Kinder unter drei Jahren und circa 110 Kinder über drei Jahren gesteigert.“

Diese Zahl bilde alle Kindertageseinrichtungen in Schopfheim ab, hob Bender hervor, also auch kirchliche und freie Einrichtungen. Jede Kita betreibe mindestens eine Notbetreuungsgruppe.

Durch die Erweiterung der Notbetreuung ab 25. Mai bleiben die Kapazitäten laut Fachgruppenleiter Bender fast unverändert und die Einrichtungen bereits gut gefüllt.

Es gelte also eine erweiterte Notgruppenbetreuung, die eine maximale Kapazität von 50 Prozent der genehmigten Kinder zulässt. Die maximale Kapazität könne nur aufgenommen werden, wenn genügend Personal vorhanden, der Infektionsschutz beziehungsweise die Umsetzung des Hygieneplans gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten beziehungsweise dürften die 50 Prozent nicht umgesetzt werden, machte Bender deutlich.

Es gelten weiterhin die bisherigen Vergabekriterien. Zusätzlich dazu gekommen sind Kinder mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Kinder die einen erhöhten Förderbedarf haben, Vorschulkinder und Kinder, bei denen bei einem Elternteil eine schwere Krankheit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit vorliegt (zu den Details siehe blauen Info-Kasten).

Bender äußerte sich auch zum so genannten Betreuungssetting (Kinder an festen einzelnen Wochentagen in der Einrichtung). „Platzsharing“ werde in den hiesigen Einrichtungen – nach Abstimmung mit den anderen Trägern – nicht angeboten. Dies sei zu personalintensiv.

Der Ausfall der Kita-Gebühren ist markant: Die Aussetzung der Gebühren beläuft sich laut Bender – auch trägerübergreifend – pro Monat auf rund 125 000 Euro. Ausgesetzt bis zur weiteren Klärung über den Ausgleich des Landes seien die Monate April und Mai.

Die Erweiterung der Notbetreuung erfolgt für folgende Zielgruppen:

  • • Familien, in welchen beide Erziehungsberechtigte außerhalb der Wohnung einen Beruf mit Präsenzpflicht ausüben und für den Arbeitgeber unabkömmlich sind.
  • • Alleinerziehende, die außerhalb der Wohnung einen Beruf mit Präsenzpflicht ausüben und für den Arbeitgeber unabkömmlich sind.
  • • Kinder mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (durch ein Amt oder die Einrichtung festgestellt).
  • • Kinder die einen erhöhten Förderbedarf haben.
  • • Vorschulkinder.
  • • Kinder bei denen bei einem Elternteil eine schwere Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit vorliegt (ein ärztliches Attest muss dem Antrag beigefügt werden).
  • Anträge:
  • • Neuanträge müssen direkt in der Kindertageseinrichtung abgegeben werden. Deren Leitung entscheidet über den Antrag. Sofern eine Auswahlentscheidung erforderlich ist, weil die Nachfrage nach Betreuungsplätzen (maximal 50 Prozent Auslastung) die Betreuungskapazität übersteigt, entscheidet die Stadtverwaltung über die Platzvergabe.
  • • Die bereits in einer Notgruppe betreuten Kinder bleiben in der Notbetreuung und müssen keinen neuen Antrag stellen.

Arbeitgeberbescheinigung und Elternfragebogen:

Die Unabkömmlichkeit und Präsenzpflicht muss vom Arbeitgeber mit Angabe der Arbeitszeiten und des Stellenumfangs schriftlich bescheinigt werden (bei Paaren beide Erziehungsberechtigte). Die Kita akzeptiert auch vom Arbeitgeber selbst ausgestellte Bescheinigungen, solange diese den identischen Inhalt wiedergeben. Zusätzlich ist ein Elternfragebogen auszufüllen.

Die Arbeitgeberbescheinigung sowie der Elternfragebogen ist zu finden unter www.schopfheim.de/corona.

Den Antrag sowie die notwendigen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigung oder ärztliches Attest etc.) muss kurzfristig in der Kita oder bei der Tagesmutter abgegeben werden. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden.

Weitere Informationen wie zur Platzvergabe, zu Hygienevorschriften und zur Verpflegung finden sich im Elternbrief (online auf www.schopfheim.de/corona).

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