Schopfheim Hauptstraße: „Es fehlt an der Außenwirkung“

(wm)
Der Konflikt um eine Sperrung der Hauptstraße schwelt weiter. Foto: Werner Müller

Sperrung: Kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Aufsichtsbehörden halten sich raus . SPD gibt nicht auf.

Schopfheim - Kein Durchkommen: Mit ihrem Antrag, die Hauptstraße am Samstag während der Marktzeiten zu sperren, beißt die SPD – und mit ihr die Mehrheit des Gemeinderats – weiter auf Granit.

Der frühere Bürgermeister Christof Nitz hatte einen diesbezüglichen Beschluss des Gemeinderats vor einem Jahr bekanntlich mit seinem Veto blockiert und sich dabei unter anderem auf eine entsprechende Entscheidung der örtlichen Verkehrsbehörde im eigenen Rathaus berufen .

Nach weiteren Diskussionen verlangte eine große Mehrheit des Stadtparlaments von der Stadt einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“, um die Ablehnung der Sperrung dann durch Landratsamt und Regierungspräsidium prüfen zu lassen (wir berichteten).

Doch daraus wird nichts, wie die Verwaltung jetzt in einer nachgeschobenen Vorlage für die kommende Gemeinderatssitzung mitteilt. Schon im Oktober hatte ein von der Verwaltung beauftragtes Anwaltsbüro den Standpunkt vertreten, dass ein solcher Bescheid im „innerkommunalen Verhältnis“ zwischen Gemeinderat und Verwaltung rechtlich nicht möglich sei. Das gelte sowohl für den Antrag einzelner Stadträte als auch von Fraktionen oder dem Gremium insgesamt. Der Grund: „Es fehlt an der notwendigen Außenwirkung“. Zudem betreffe der Antrag „keine organschaftlichen Rechte“ des Gemeinderats oder der SPD-Fraktion. Die Stadt könne keinen Bescheid erlassen, weil sie als örtliche Verkehrsbehörde „selbst agiert“.

Auf Schützenhilfe durch die übergeordneten Behörden können SPD und Gemeinderat indes nicht hoffen. Die halten sich raus. Auch die Prüfung dieses Antrags habe „keine positive Beurteilung“ ergeben, heißt es in der Vorlage weiter. Grundsätzlich liege die Entscheidung in der Frage der Hauptstraßensperrung im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Verkehrsbehörde.

Das Landratsamt erklärt sich in einem Schreiben vom 28. Januar denn auch für nicht zuständig und verweist darauf, dass das Regierungspräsidium allenfalls über einen Widerspruch zu entscheiden habe. Dieser Rechtsweg entfalle jedoch, da es sich um eine interkommunale Angelegenheit handele. Die Behörde betont außerdem, dass es für beschränkende Maßnahmen wie eine Sperrung einer „besonderen Gefahrenlage“ bedürfe.

Allen rechtlichen Hürden zum Trotz – klein beigeben will die SPD nicht. „Wir bestehen auf Umsetzung des Beschlusses, da wir – entgegen den Aussagen von Christof Nitz – in einer Sperrung keine Gefahr für die Stadt erkennen können“, erklärt Peter Ulrich, Stadtrat und SPD-Ortsvereinsvorsitzender. Der Beliebigkeit seien anscheinend keine Grenzen gesetzt, da bei ähnlichen Sperrungen ja wohl keine Gefahr bestehe.

Unabhängig vom Thema sei es außerdem nicht hinnehmbar, dass die Stadt durch solche Verzögerungen die Reaktionsfähigkeit des Gemeinderats einschränke, so Ulrich.

Dessen ungeachtet will die Verwaltung an ihrer bisherigen Position festhalten und die bereits beschlosssenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umsetzen – ohne die Sperrung der Hauptstraße.

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