Schopfheim Höhenbad schwimmt nicht gerade in Geld

Werner Müller
Der Schweigmattverein bittet die Stadt um höhere Zuschüsse fürs Höhenbad. Foto: Archiv

Schweigmatt: Trägerverein beantragt höheren Zuschuss. Gemeinderat muss entscheiden.

Schopfheim - Geldspritze fürs Höhenbad: Ob die Stadt künftig einen höheren Zuschuss als bisher ins Schwimmbad Schweigmatt pumpt, muss der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung entscheiden.

Der Schweigmattverein als Träger des idyllischen Freiluftplanschtempels stellte im Spätherbst des vergangenen Jahres den Antrag, den bisherigen Zustupf von insgesamt 26 000 Euro pro Jahr auf künftig 38 000 Euro zu erhöhen – das ist ein Plus von fast 50 Prozent.

Im Januar folgte noch ein Nachtrag für einen Sonderzuschuss in Höhe von 15 000 Euro für zwei Pumpen, die für den Badebetrieb unerlässlich sind.

Steigende Kosten

Der Verein begründet die Anträge mit steigenden Kosten, unter anderem für die Fachkraft für Bädertechnik, Reinigung, Strom, Wasser und Glasfaseranschluss.

Die Stadtverwaltung verweist in der Vorlage für den Gemeinderat darauf, dass sich der Zuschuss ans Höhenbad aufsplittet in einen fixen Regelzuschuss und in zwei „betriebsergebnisabhängige“ Zuschüsse (BZ), deren Höhe vom jeweiligen Jahresdefizit. Der Regelzuschuss beläuft sich auf 8000 Euro pro Jahr und ist noch festgeschrieben bis 2022. Die beiden BZ-Zuschüsse belaufen sich auf 8000 beziehungsweise 10 000 Euro, sie können aber von Jahr zu Jahr mal höher oder mal niedriger ausfallen – je nachdem, wie gut die Badesaison verlief.

Die Fixkosten des Höhenbades bewegen sich im Schnitt um die 50 000 Euro im Jahr. Die Einnahmen indes schwanken – von nur 11 000 im schlechten Sommer 2014 bis zu 30 000 Euro im Jahr 2016. Entsprechend unterschiedlich fielen in der Vergangenheit die tatsächlichen Zuschüsse der Stadt aus – 2014 waren 44 000 Euro fällig, 2016 nur deren 14 000.

Deckelung: Zuschuss-Obergrenze bei 38 000 Euro

Im Rathaus stößt der Antrag aus Schweigmatt denn auch nicht auf taube Ohren. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtparlament fürs erste, den beantragten Sonderzuschuss für den Kauf von zwei neuen Pumpen zu genehmigen. Sie schlägt weiterhin vor, den bisherigen Regelzuschuss bei 8000 Euro zu belassen, dafür jedoch die beiden betriebskostenabhängigen Zuschüsse um insgesamt 12 000 Euro zu erhöhen – BZ 1 von 8000 auf 10 000 und BZ 2 von 10 000 auf 20 000 Euro.

Dabei gelten aber zwei Einschränkungen: Zum einen eine „Deckelung“ – die Zuschüsse dürfen die maximale Obergrenze von 38 000 Euro nicht überschreiten.

Und zum anderen soll diese Zuschussregelung vorerst nur für 2019 gelten und sich nicht automatisch über die restliche Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2022 verlängern.

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