Schopfheim „In Zukunft korrekte Zahlen“

Werner Müller
Auch zum geplanten Campus legte die Stadtverwaltung (Bauamt) dem Gemeinderat verwirrende Zahlen auf den Tisch. Foto: Werner Müller

Gemeinderat: Rätselhafte Kostenangaben aus dem Baubereich sorgen für Stirnrunzeln am Ratstisch.

Schopfheim - Kosten-Wirrwarr und kein Ende: Die Stadtverwaltung kam am Dienstag nicht nur bei den Preisen für eine zweite Brücke in Ehner-Fahrnau ins Schlingern (wir berichteten). Vielmehr zogen sich rätselhafte Finanzangaben aus dem Baubereich wie ein roter Faden durch die Sitzung – und stießen den Stadträten sauer auf.

Da war zum Beispiel das Millionenprojekt Schulcampus. Da bewege man sich derzeit noch „im Rahmen“, teilte Anna-Maria Steffens, im Rathaus für das Gebäudemanagement zuständig, dem Gremium mit. Das werde aber nicht so bleiben, da in Zusammenhang mit hohen Stahlpreisen zu rechnen sei. Bürgermeister Dirk Harscher kündigte in diesem Zusammenhang für die September-Sitzung denn auch eine exakte Auflistung an.

So weit, so (noch) gut

Als es wenig später jedoch um die Vergabe der Rohbauarbeiten für eine Summe von knapp zwei Millionen Euro ging, verdüsterten sich die Mienen am Ratstisch. Dabei klang, was die Verwaltung mitteilte, zunächst ganz gut. Im Vergleich zu den Berechnungen im so genannten „Leistungsverzeichnis“ liege man über 430 000 Euro unter dem Kostenrahmen, stand in der Vorlage zu lesen.

Erst als Thomas Kuri (CDU) darauf hinwies, dass dieses Leistungsverzeichnis im Zuge eines Planungsverfahrens mit einer Kostenberechnung im eigentlichen Sinn nichts zu tun habe, räumte die Verwaltung ein, bezogen auf die Kostenberechnung liege man derzeit nur „noch knapp unter dem Ansatz“.

Doch auch dieses Aussage musste sie kurz darauf relativieren. Auf Nachfrage erfuhren die Räte, dass in den knapp zwei Millionen Euro die Kosten für den Erdaushub noch gar nicht enthalten seien. Damit nicht genug: Es sei damit zu rechnen, hieß es von der Verwaltungsbank, dass die Entsorgung des Materials um 20 Prozent teurer werde als geplant. Es sei denn, man finde eine „verträgliche Lösung“, indem man beispielsweise den Aushub in der Breitmatt zwischenlagere und einen Lärmschutzwall errichte.

Das saß. Die Stadträte waren baff – und ungehalten

„Warum steht das nicht gleich so in der Vorlage?“, ärgerte sich Thomas Gsell. Wer sich in der Materie nicht auskenne, könne mit Begriffen wie Leistungsverzeichnis nichts anfangen und die damit verknüpften Kostenangaben nicht einschätzen.

Diese Klage sei „verständlich“, räumte Bürgermeister Dirk Harscher ein und versprach künftig „mehr Transparenz“.

Perplex nahm Hilde Pfeifer-Zäh zur Kenntnis, dass in den Rohbaukosten die Ausgaben für die Aushubentsorgung nicht enthalten sind. „Ich bin sprachlos“, gab die Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler zu Protokoll.

„Das war leider so“, erklärte Fachbereichsleiterin Karin Heining. Der Bürgermeister bat das Gremium, der Vergabe dennoch zuzustimmen, denn am Rohbau hänge alles. Und: „Es eilt“. Der Gemeinderat stimmte schließlich zwar zu, aber Marianne Zabel verknüpfte dies mit der Maßgabe, von der Verwaltung künftig „korrekte Zahlen“ zu erhalten.

In Sachen Brandschutzmaßnahmen müssen die Räte auf verlässliche Angaben aber noch warten. Als das Gremium solche Arbeiten für das ehemalige Bezirksamt für 57 000 Euro in Auftrag gab, sah sich Thomas Gsell jedenfalls veranlasst, seine Forderung nach einer Gesamtübersicht aller Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden zum x-ten Mal zu wiederholen.

Bei dieser Vergabe hatten die Räte auch aus anderem Anlass Grund zum Staunen. Sowohl Thomas Kuri (CDU) als auch Sven Hendrik Wünsch (Freie Wähler) wunderten sich, dass die Verwaltung die einschlägigen Arbeiten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben hatte.

Fachbereichsleiterin Karin Heining begründete dies mit dem Hinweis, die beauftragte Firma sei im ehemaligen Bezirksamt schon mehrfach einschlägig tätig gewesen. Wegen dieser Vorarbeiten habe man auf eine Auslobung der Arbeiten verzichtet. Die VOB lasse solches Vorgehen bei „dringenden Gründen“ durchaus zu, sagte sie – und löste am Ratstisch erneutes Stirnrunzeln aus.

Dennoch segnete das Gremium die Vergabe schließlich zähneknirschend ab, weil die betroffene Firma aufgrund gesetzlicher Bestimmung selbst bei so einer Vergabebinnen einer gewissen Frist durchaus Anspruch auf den Zuschlag hat.

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