Schopfheim Käfer bestimmt den Verfahrensablauf

Markgräfler Tagblatt
Die angelegten Fußwege in der Brunnmatt werden gut angenommen. Der Steg wurde unter Mithilfe der Forst-Azubis angelegt. Archivbild: Gerd Sutter Foto: Markgräfler Tagblatt

Flurneuordnung Gersbach: Infoveranstaltung mit 120 Teilnehmern / Besitzeinweisung dauert

Nach viereinhalbjähriger Pause hat die gemeinsame Dienststelle der Flurneuordnung die Teilnehmer des Verfahrens Gersbach zu einer Informationsversammlung in die Bergkopfhalle eingeladen.

Von Gerd Sutter

Schopfheim-Gersbach. Erfreulicherweise wollten sich rund 120 Teilnehmer über den Stand des Verfahrens und die Auswirkung des Käferbefalls auf den Verfahrensablauf informieren, so dass kurzfristig vom Foyer in die Halle umgezogen wurde. Vorsitzender Ralf Ühlin hieß den Leiter der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Lörrach und Waldshut, Wolfram Müller-Rau, Bürgermeister Dirk Harscher, Forstbezirksleiter Bernhard Schirmer und Rolf Hess von der Unteren Umweltbehörde, sowie die weiteren Teilnehmer willkommen. Der Borkenkäfer dominiere das Verfahren, resümierte Müller-Rau.

Projektleiter Mathias Klünder informierte über den Stand der Baumaßnahmen. Diese sind bis auf den Forstweg in der Oberen Haslen und die Feinerschließungen der Feld- und Waldlage abgeschlossen. Von den Ausführungskosten von 6 121 043 Euro kommt auf die Teilnehmer ein Kostenanteil von 240 Euro pro Hektar zu, was etwa den im Jahr 2004 prognostizierten Kosten entspricht.

In den Jahren 2016 / 2017 wurde der Wald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg bewertet und der Waldboden in drei Waldbodenklassen eingeteilt. Zur Festlegung der Blockgrenzen wurde die Aufmessung der relevanten Nutzgrenzen wie Wege, Gewässer, Waldränder und Hausgrundstücke vorgenommen. Unter Mitwirkung der Bewirtschafter und Behörden wurde ein vorläufiges Nutzungskonzept erstellt. Wunschtermine wurden mit 350 Teilnehmern geführt. Für 50 Teilnehmer stehen die Gespräche noch an.

Forstbezirksleiter Bernhard Schirmer nahm Stellung zu den Auswirkungen auf den Verfahrensablauf durch Käferholz. Das Sturmtief „Burglind“ vom 3. Januar 2018 hat im Landkreis Lörrach 85 000 Festmeter Sturmholz verursacht. Die extremen Temperaturen von bis zu 42,6 Grad und das Regenwasserdefizit von 400 Litern pro Quadratmeter haben dem Wald geschadet.

Besonders die Fichte wurde geschwächt, doch auch Tanne, Buche und Kiefer wurden in Mitleidenschaft gezogen. Der Borkenkäfer brachte es 2018 auf vier Generationen und 2019 auf drei. Bei jeder Generation ist von einer Vermehrung um das 20-fache auszugehen, so dass im Landkreis Lörrach 2018 56 000 Festmeter und bis November 2019 rund 150  000 Festmeter Schadholz anfielen.

Trotzdem muss die Holzeinschlagsperre in Kraft bleiben. Doch soll der Waldbesitzer seine Flächen auf Schäden kontrollieren und gegebenenfalls die Aufarbeitung bei der Flurneuordnung beantragen. Auch eine amtliche Holzaufnahme durch den Revierförster ist möglich.

Der Preisverfall bei Holz hat demnach auch Auswirkung auf die Holzbestandswerte. Fazit: Nach Absprache mit der Flurneuordnungsbehörde oder mit dem Revierförster sind planmäßige Holzeinschläge, Pflegemaßnahmen und Pflanzungen möglich, und letzteres wird auch werterhöhend berücksichtigt. Jeder Waldbesitzer sollte sich an diese Regelungen halten.

Durch diesen Sachverhalt muss die Besitzeinweisung der Feld- und Waldlage getrennt werden. Diese Trennung bereitet der Behörde jedoch mehr Arbeit. Die vorläufige Besitzeinweisung für die Feldlagen findet 2021 statt, die der Waldlagen ist schadholzbedingt noch nicht absehbar. Die vorläufige Besitzeinweisung ist ein Nutzungsübergang. Es müssen zehn Hektar Feld wegen der Ausgleichmaßnahmen zur Grünlandextensivierung bereitgestellt werden.

Die Landwirte wurden gebeten, schon jetzt darauf hinzuarbeiten. Die Nachteile werden ausgeglichen. Für den Flächenausgleich wegen des Wegebaus etwa werden maximal drei Prozent benötigt.

Die Power-Point-Präsentation des Abends ist unter www.lgl-bw.de/lgl-internet/app/fno/3003/261412 nachzulesen.

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