Schopfheim „Keine Alternative zum Aus“

Markgräfler Tagblatt
Weil der Gewerbekanal kein Wasser führt, ist der Pflughof-Brunnen versiegt. Foto: Petra Martin Foto: Markgräfler Tagblatt

Brunnen: Stadtverwaltung plädiert für Stilllegung, um die Kosten zu reduzieren

Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, in diesem Jahr eine ganze Reihe von Brunnen stillzulegen. Kostenreduzierung heißt die Begründung.

Von Petra Martin

Schopfheim. Denn: Bei den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 wurden die Mittel für die Unterhaltung der städtischen Brunnen um die Hälfte gekürzt. Für die Aufwendungen stehen nunmehr rund 39 000 Euro zur Verfügung; es würde aber die doppelte Summe benötigt, um den Betrieb aller Brunnen zu finanzieren.

Das bedeutet laut Stadtverwaltung, dass nicht alle der zahlreichen Brunnen in Betrieb genommen werden sollten. Einige Brunnen könnten sowieso nicht in Betrieb genommen werden, weil sie saniert werden müssen, wofür aber ebenfalls kein Geld da ist. Zu den Brunnen, die 2021 nicht in Betrieb gehen sollen, entweder weil sie sanierungsbedürftig sind, teilweise mit hohem Aufwand instand gesetzt werden müssten oder weil die Betriebskosten zu hoch beziehungsweise der Wasserverbrauch zu groß ist, gehören unter anderem der Springbrunnen bei der Stadthalle, der Großherzogbrunnen in der Roggenbachstraße, Altstadtbrunnen sowie Brunnen in Fahrnau und den Ortsteilen.

Viele Hürden

Einen Sonderfall stellt der Brunnen im Pflughof dar. Dieser ist abgestellt, weil er das Wasser aus dem Gewerbekanal bezieht, der derzeit kein Wasser mit sich führt – hier muss laut Verwaltung eine neue Lösung gefunden werden.

Grundsätzlich sei es möglich, andere Quellen zur Speisung der Brunnen zu benutzen, zum Beispiel aus Oberflächengewässern. Dies war schon bei der Ratssitzung im Januar im Rahmen des Energieberichts diskutiert worden, bei dem die hohen Wasserkosten für die städtischen Brunnen aufgefallen waren. Doch gebe es hier rechtliche, technische sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten. 

Für eine Entnahme aus Gewässern oder Grundwasser sei eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auch wenn diese erteilt würde, wäre sie mit Auflagen verbunden. Zum Beispiel, dass in Trockenwetterphasen die Entnahme zu unterbrechen ist. „Dies wäre aber genau die Zeit, in welcher die Brunnen am ehesten gebraucht werden zur Kühlung“, heißt es in der Gemeinderatsvorlage.

 Auch müsse ins Kalkül gezogen werden, dass Wasser aus Gewässern grundsätzlich mit Nährstoffen belastet sei, was zu einer erhöhten Veralgung der Brunnen führen würde. Auch Sedimente könnten zu Problemen mit den Leitungen führen, eine Filteranlage wäre eventuell erforderlich.  Bei Niedrigwasser werde die Entnahme (auch wenn sie noch erlaubt wäre) technisch schwierig, dieses Problem bestehe eben beim Brunnen im Pflughof.  Hier müsse die Frage nach der wirtschaftlichen Rentabilität gestellt werden. Es müssten Leitungen und Pumpen installiert werden. Unterm Strich sei es fraglich, ob es zu einer Kosteneinsparung kommt, bilanziert die Stadtverwaltung.

Gefahr für Kinder

Außerdem würden die Brunnen auch gerne zum Trinken genutzt, auch wenn dies nicht erlaubt ist, was aber dann nicht mehr möglich wäre. Bei spielenden Kindern etwa wäre die Gefahr einer Infektion etwa mit E. Colibakterien nicht auszuschließen, heißt es in der Ratsvorlage.

Zu hinterfragen sei noch eine Reduzierung der Wassermenge. Die Durchlaufmenge sei aber schon bei allen Brunnen bereits auf das Minimum reduziert worden. Bisher seien sieben Brunnen mit einem Magnetventil ausgestattet, das den Brunnen nachts abschaltet. Würden weitere Brunnen nachts abgeschaltet werden, wären hierzu wieder Investitionen fällig.

Die Einsparungen lägen bei rund einem Drittel der Wasserkosten. Die Investitionskosten pro Brunnen lägen im mittleren vierstelligen Bereich, die Amortisationszeit würde länger als zehn Jahre dauern – also alles Gründe, weshalb diese diskutierten Alternativen zur Stilllegung laut Verwaltung nicht in Betracht kommen können.

„Über Änderungen kann in der Sitzung diskutiert werden, solange die Gesamtsumme der Betriebskosten den Haushaltsansatz nicht überschreitet“, gibt die Verwaltung den Stadträten mit auf den Weg.

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