Schopfheim „Kosten dürfen nicht an der AWO hängen bleiben“

Markgräfler Tagblatt

Müllentsorgung: Rainer Stickelberger weiter auf Lösungssuche /  Landratsamt sieht keinen Spielraum

„Keine weiteren Begünstigungen“ für die AWO-Sozialkaufhäuser: Der Landkreis kann den gemeinnützigen Einrichtungen bei der Abfallentsorgung nicht mehr entgegenkommen.

Von Werner Müller

Schopfheim . Dies teilte Landrätin Marion Dammann jetzt Rainer Stickelberger mit. Der SPD-Landtagsabgeordnete hatte bei einem Besuch im Schopfheimer „Schatzstübli“ erfahren, dass die AWO-Einrichtungen in Lörrach, Rheinfelden und Weil unter den hohen Müllgebühren leiden und oft Probleme hätten, unverkäufliche Gegenstände bei den Recyclinghöfen los zu werden. Er hatte sich ans Landratsamt gewandt mit der Bitte, der AWO diesbezüglich unter die Arme zu greifen (wir berichteten).

Landrätin Marion Dammann versichert dem SPD-Politiker in ihrem Antwortschreiben, die Abfallwirtschaft ermögliche gemeinnützigen Einrichtungen jetzt schon eine „kostengünstige und bequeme Abfallentsorgung“. Dies erfolge über den „geringst möglichen Ansatz“ bei der Jahresgebühr und die „geduldete, mehrmalige Anlieferung“ von Abfällen auf den Recyclinghöfen.

Dammann weist indes darauf hin, dass es dabei Einschränkungen sowohl hinsichtlich der Art der Abfälle als auch deren Menge gebe – für alle Nutzer. Nach einem Brand bei einer Entsorgungsfirma gebe es zudem seit Ende 2018 verstärkte Kontrollen beim Sperrmüll, weshalb die Mitarbeiter der Recyclinghöfe kleinsperrige Abfälle oder auch normalen Hausmüll strikt abwiesen.

Trotz fortlaufender Schulungen der Mitarbeiter sei nicht auszuschließen, dass eine Ablehnung von Abfall zu Unrecht erfolge. Dagegen könne man sich aber mit einer Reklamation wehren. Aktuell liege jedoch eine solche von Seiten der AWO nicht vor, so dass von einer „korrekten Abweisung“ auszugehen sei.

Die Landrätin lehnt eine generelle Befreiung von Müllgebühren für gemeinnützigen Einrichtungen ab. Denn dies würde zu einer Kostenunterdeckung führen, die nach der Gebührensatzung nicht mehr ausgleichsfähig sei und deshalb vom Landkreis durch „allgemeine Steuermittel“ zu finanzieren wäre. Bereits die jetzt gewährte Anlieferung von sperrigen Abfällen stelle ein „großes Entgegenkommen“ dar, denn streng genommen gelte auch für die AWO die Regelung, dass sie jährlich nur drei Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei abgeben darf.

Die Antwort aus dem Landratsamt kann Rainer Stickelberger nicht wirklich überzeugen. Zwar scheinen die rechtlichen Grundlagen der Müllentsorgung „wenig Spielraum“ für die Lösung des AWO-Anliegens zu bieten, bedauert der SPD-Politiker. Klar sei aber auch, dass das Problem irgendwie zu lösen sei und die „Kosten nicht allein an der AWO hängen bleiben dürfen“, so der Landtagsabgeordnete, der zusammen mit der SPD-Kreistagsfraktion weiter nach Lösungen suchen will.

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