Schopfheim Landgericht: Die Strafe folgte auf dem Fuß

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In zwei Schopfheimer Fällen wurde das beschleunigte Verfahren erfolgreich angewendet. Foto: Maximilian Müller

Justiz: Beschleunigtes Verfahren wurde angewendet / In zwei Schopfheimer Fällen eingesetzt

Schopfheim. Das „beschleunigte Verfahren“ ist im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen erfolgreich gestartet. Angewendet wurde es kürzlich bei Schopfheimer Straftaten.

Bereits in zwei Fällen konnte das vor kurzem institutionalisierte beschleunigte Verfahren auf der Grundlage einer entsprechenden Abstimmung zwischen Polizei und Justiz wirksam eingesetzt werden.

Die Strafe folgte damit auf dem Fuß, wie das Landgericht mitteilt. So sei kürzlich ein Beschuldigter anlässlich einer häuslichen Streitigkeit in Schopfheim von der Polizei aufgegriffen worden.

Nachdem dabei festgestellt wurde, dass der Betreffende über keinen Aufenthaltstitel verfüge, sei er bereits einen Tag später durch das Amtsgericht Schopfheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

In einem weiteren Fall konnte bei einer polizeilichen Personenkontrolle beim Bahnhof in Schopfheim festgestellt werden, dass sich der Kontrollierte ebenfalls ohne entsprechende Erlaubnis im Bundesgebiet aufhielt. Auch er wurde am nächsten Tag durch das Amtsgericht Schopfheim zu einer Geldstrafe verurteilt, lässt das Landgericht wissen. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Das so genannte beschleunigte Verfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, die nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe vorsehen, in diesem beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden.

Das biete gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang, um schnellere Urteil zu ermöglichen. Deshalb sei es möglich, den Beschuldigten bereits wenige Stunden nach der Tat zu verurteilen, erläutert das Landgericht.

Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz solle das beschleunigte Verfahren zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen. „Die schnelle Sanktionierung der Beschuldigten dient der verbesserten Kriminalitätsbekämpfung und ist auch im Interesse von Opfern und Zeugen“, stellt das Landgericht abschließend fest.

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