Das sei „nicht ganz unproblematisch“, räumte Bürgermeister Christof Nitz ein. Die Verwaltung sei sich intern auch nicht ganz einig. Der Bebauungsplan weise dort zwar ein Mischgebiet aus, mache über die genaue Nutzung aber keine weiteren Angaben. Deshalb könne man das geplante Haus nach Paragraf 34 der Landesbauordnung danach beurteilen, ob es sich baulich in die Umgebung einfüge. Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen.
Niemand wolle bereits vorhandene Gewerbebetriebe gefährden, so Nitz. Andererseits sei die Stadt dringend auf Wohnraum angewiesen. Deshalb empfehle er, die Anfrage positiv zu bescheiden und die abschließende Beurteilung der Baurechtsbehörde zu überlassen.