Schopfheim Mehrertrag im fünfstelligen Bereich

Petra Martin

Gemeinderat: Stadtverwaltung schlägt höhere Gebühr für halbanonyme Grabstätten vor

Schopfheim - Die Haushaltskonsolidierung der Stadt macht auch vor den Friedhöfen nicht Halt. So schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, am heutigen Montag einer höheren Gebühr für Urnenreihengräber in den halbanonymen Grabstätten zuzustimmen.

Schließen sich die Stadträte diesem Vorschlag an, würde sich die Grabnutzungsgebühr vom 1. März an auf 1300 Euro belaufen. Die Gebührenanhebung um 300 Euro würde 2021 einen Mehrertrag von rund 17 400 Euro ergeben, wenn man mit rund 58 Bestattungen zwischen März und Dezember kalkuliert. Jährlich finden nach Auskunft der Stadtverwaltung etwa 70 Urnenbestattungen in den halbanonymen Grabstätten auf den Friedhöfen in Schopfheim statt. Für die Folgejahre bedeute dies einen jährlichen Mehrertrag von rund 21 000 Euro, lässt die Stadtverwaltung wissen.

Die Gebührenanpassung sei bereits Bestandteil der Haushaltskonsolidierung und somit im Haushalt 2021 und damit auch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Gebührenerhöhung wurde schon im November 2020 im Finanzausschuss beraten und befürwortet.

Die Möglichkeit zur Bestattung in halbanonymen Grabstätten besteht derzeit auf sechs von sieben Friedhöfen in Schopfheim, heißt es in der Verwaltungsvorlage für den Gemeinderat, der über die Gebührenerhöhung heute, Montag, zu befinden hat.

Die Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Stadt. Den Aufwand beziffert die Stadtverwaltung mit rund 300 Arbeitsstunden im Jahr. Zusätzlich beliefen sich die Kosten für die Beschaffung der Stelen mit den Namen der Verstorbenen sowie deren Geburts- und Sterbejahren je nach Friedhof auf jeweils 160 bis 390 Euro. Stimmt der Gemeinderat der Erhöhung zu, muss die Friedhofssatzung der Stadt entsprechend angepasst werden. Ein Urnenplatz in einer halbanonymen Grabstätte wird für 20 Jahre zugeteilt, die Laufzeit kann nicht verlängert werden.

Abgelegte Gegenstände werden von der Stadt sofort entfernt

Die Pflege übernimmt wie erwähnt ausschließlich die Stadt. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände abzulegen wie etwa Gedenksteine, Engel oder bepflanzte Schalen. Werden trotzdem Gegenstände abgelegt, werden diese sofort entfernt, heißt es in der Friedhofssatzung.

Allerdings dürfen zu einem Gedenktag, etwa zum Geburtstag, Schnittblumen abgelegt werden. Diese werden von der Stadt entsorgt, wenn sie verblüht sind.

Stimmt der Gemeinderat zu, wird die Friedhofssatzung auch dahingehend geändert, als dass die unterschiedliche Größe von Gräbern auf den Friedhöfen variieren können.

Auf Schopfheimer Friedhöfen werden Reihengräber, Urnenreihengräber, Einzelwahlgräber, Doppelwahlgräber, Ehrengrabstätten sowie teilweise anonyme Urnengräber (Schopfheim, Fahrnau), halbanonyme Grabstätten für Urnenbeisetzungen (Schopfheim, Fahrnau, Langenau, Eichen, Wiechs und Raitbach), auf dem Friedhof in Raitbach eine Urnenwand, ein muslimisches Gräberfeld (auf einer Erweiterungsfläche auf dem Friedhof Fahrnau) und ein Sternenfeld (Bestattung und Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten) zur Verfügung gestellt.

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