Es wurde allen klar, dass man diese Dokumente eigentlich nie zu früh ausfüllen kann, weil man nie weiß, ob man im Alter dazu noch in der Lage ist. Während es sich bei der Patientenverfügung um Themen wie Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Antibiotika-Gabe oder Dialyse handelt, geht es bei der Betreuungsverfügung um Erklärungen im Vollbesitz der geistigen Kräfte, bevor man infolge von Krankheiten, Behinderung oder Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und somit ein Betreuer bestellt werden muss.
Bei der Vorsorgevollmacht erteilt der Betroffene an eine ausgewählte Person seines Vertrauens vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Verfügung über laufende Einkünfte, Konten und Depots, Bezahlung von Ärzten, Krankenhäusern, Pflege-Einrichtungen und Apotheken, auch die Wahrnehmung von Versicherungen, Beihilfestellen und Rentenversicherungsträgern, aber auch die Wahrnehmung von Rechten gegenüber Behörden und das Entgegennehmen von Post, Wohnungskündigung, Heimunterbringung bis hin zu ärztlichen Untersuchungen. Wichtig ist, wo man diese Unterlagen deponiert, damit sie jederzeit greifbar sind. Man spricht von einem Notfall-Ordner, der an einem bestimmten Ort aufbewahrt wird.