Schopfheim Ohne Maske durch die Innenstadt

Werner Müller

Maskenpflicht für Zentrum und Fußgängerzone entfällt / Auf dem Wochenmarkt gilt sie weiter

Schopfheim -  Oben ohne durch die ganze Stadt: Das hört sich unanständiger an, als es ist. In Wirklichkeit bedeutet es nämlich nur, dass die Maskenpflicht im gesamten Innenstadtbereich ab sofort nicht mehr gilt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung sei außer Kraft gesetzt, weil der Inzidenzwert im Landkreis Lörrach seit mehr als sieben Tagen unter 50 liegt, teilte die Stadtverwaltung gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Bis zu Beginn dieser Woche mussten Fußgänger im Bereich Hauptstraße zwischen Sparkasse und Hebelstraße sowie auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone in der Scheffelstraße bekanntlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das ist jetzt erst einmal überstanden.

Mit einer Ausnahme allerdings: Eine Maske tragen muss, wer am Mittwoch und am Samstag den Wochenmarkt besuchen will. Die einschlägige Allgemeinverfügung der Stadt tritt am heutigen Mittwoch in Kraft. Sie ist zunächst gültig bis Ende Juni.

Die Maßnahme sei notwendig, um die beschlossenen Öffnungsschritte zu flankieren und die bisherigen Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie „nicht zu gefährden“, so die Stadtverwaltung weiter.

Sie weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Testpflicht für die Gastronomie trotz der Lockerungen weiterhin gültig sei. Der Besuch einer Gaststätte ist folglich nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder „Genesennachweises“ zulässig, das gilt sowohl für Innen- wie für Außengastronomie.

Grünes Licht gab der Corona-Stab der Stadt gestern für ein geplantes Schnelltest-Center auf dem Parkplatz beim Freibad. Es soll voraussichtlich in den nächsten Tagen in Betrieb gehen.

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