Schopfheim Rotmilan: „Keine neuen Datenlage“

Markgräfler Tagblatt
Auf den Rotmilan richten sich derzeit alle Augen rund um den Glaserkopf. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Windpark Hasel: Landratsamt sieht sich nicht am Zug / Raumnutzungsanalyse beginnt

Schopfheim-Gersbach (wm). Kein Grund zum Handeln: Für das Landratsamt ergibt sich aus dem jüngsten Rotmilan-Gutachten zum Windpark Hasel „grundsätzlich keine neue Datenlage“.

Das von den Windkraftgegnern beauftragte Büro Lang hat vor wenigen Tagen in einem Zwischenbericht bekannt gegeben, dass der Windpark am Glaserkopf „eindeutig und zweifelsfrei“ in einem Dichtezentrum für die geschützten Rotmilane liegt (wir berichteten).

Das Landratsamt erklärt in einer Pressemitteilung dazu, durch die Untersuchungen seien „weiterhin keine Rotmilanhorste im Umkreis von 1000 Metern und auch nicht im Umkreis von 1500 Metern gefunden worden“.

Der Gutachter habe inzwischen zwar vier Rotmilanhorste im Umkreis der WEA-Standorte innerhalb des 3,3 Kilometer-Radius nachweisen können, was den Schluss zulasse, dass es sich um ein Dichtezentrum handeln könnte. Dieser Befund hat nach Auffassung des Landratsamtes allein aber noch keine unmittelbaren Konsequenzen, da es maßgeblich auf die Raumnutzung der Rotmilane ankommt.

Bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens hätten Raumnutzungsanalysen stattgefunden. Deren Ergebnisse habe die Untere Naturschutzbehörde bereits im November 2016 mit den Experten der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) abgestimmt. Dabei habe man festgestellt, dass aufgrund der Raumnutzung für die Rotmilane „kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht“, heißt es weiter. Aus diesem Grund sei es nicht entscheidend, ob ein Dichtezentrum vorliegt. Die Aussagen zur Raumnutzungsanalysen im aktuell vorgelegten Sachstandsbericht des Büros Lang seien nur vage formuliert („die Anzahl der Flugbewegungen im Flugkorridor sind vermutlich höher als angenommen“). Insofern ergibt sich für die Behörde „bislang keine eindeutig neue Datenlage“.

Um ein erhöhtes Tötungsrisiko vorsorglich zu vermeiden, habe die Behörde in Abstimmung mit der LUBW bereits in der Genehmigung für den Windpark Hasel Nebenbestimmungen (Abschalten von Anlagen zu bestimmten Zeiten) fixiert.

Das Landratsamt schließt indes Konsequenzen für den Betrieb der Anlagen (Ausdehnung der Abschaltzeiten) nicht aus, sollte sich im Zuge „weiterer Untersuchungen“ eine deutlich vermehrte Raumnutzung ergeben.

Diese „weiteren Untersuchungen“ sind indes nicht Sache des Landratsamtes, wie Umweltfachbereichsleiter Georg Lutz klar stellt. Vielmehr seien sie Gegenstand des momentan laufenden Gutachtens, das die Windkraftgegner in Auftrag gegeben haben.

„Wir machen das“, bestätigt deren Vorsitzender Wolfgang Ühlin. In Anbetracht der jetzt notwendigen, umfangreichen Untersuchungen kann er seinen Ärger darüber nicht verhehlen, dass das Landratsamt in beiden Windparks auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet habe, obwohl die Windkraftgegner diese gefordert hatten. „Diese Prüfungen wären so tief gehend gewesen, dass alle offenen Fragen geklärt wären“, meint er. Um die Raumnutzung durch die Rotmilane zu ergründen, müssen drei Personen jetzt die Überflüge an 18 Tagen lang jeweils drei Stunden protokollieren. Zu diesem Zweck wollen die Windkraftgegner unter anderem eine eigene „Milan-App“ einsetzen.

Unabhängig von dieser aktuellen Untersuchung hat das Landratsamt bereits im Zuge der Genehmigung für den Windpark bezüglich der Abschaltzeiten ein so genanntes Monitoring angeordnet, das die Raumnutzung der Rotmilane klären soll. Dieses Monitoring sei auf eine Dauer von drei Jahren ausgelegt, finde aber erst statt, wenn die Anlagen am Glaserkopf in Betrieb sind, so Georg Lutz.

Von den jüngsten Rotmilan-Turbulenzen unbeeindruckt zeigt sich die EnBW. Der Windpark-Betreiber will die Bauarbeiten ab 2. Mai am Glaserkopf planmäßig fortsetzen (siehe unsere Seite Rund um Schopfheim).

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