Schopfheim Stadt packt die Abrissbirne ein

Werner Müller

Uehlin-Häuser: Verwaltung will Ablehnung des Abbruchantrags akzeptieren und Gebäude verkaufen.

Schopfheim - Die Stadt hisst die weiße Flagge: Das denkmalgeschützte Uehlin-Eckgebäude soll jetzt doch stehen bleiben.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat zur kommenden Sitzung jedenfalls vor, die Entscheidung des Baurechtsamtes und des Landesdenkmalamtes (LDA) zu akzeptieren und auf Widerspruch beziehungsweise Klage gegen deren Ablehnung des Abbruchantrags zu verzichten.

Statt dessen will die Stadt das denkmalgeschützte Eckgebäude (Haus B) sowie das Nebengebäude (Haus A), für das schon länger eine Abrissgenehmigung vorliegt, erneut zum Verkauf ausschreiben.

Wie berichtet, hatte das LDA den Abbruchantrag für Haus B abgelehnt, obwohl die Stadt ein Schadensgutachten vorlegen konnte, das zum Ergebnis kam, dass mehr als die Hälfte der erhaltenswerten Bausubstanz geschädigt seien.

Die Behörde wollte dies so aber nicht akzeptieren, sondern monierte im Gutachten „Mängel hinsichtlich der Methodik und der Darstellung der Schadensanalyse“. Außerdem seien darin „Handreichungen des Ministeriums“ nur unzureichend berücksichtigt“. An dieser Auffassung hielt das LDA auch nach mehrmaligen Besichtigungen und Überarbeitungen fest.

Landratsamt und LDA kamen schließlich zum Ergebnis, dass die Stadt „keinen

Mängel hinsichtlich der Methodik und der Schadensanalyse

Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Abbruchgenehmigung“ hat. Zwar seien 57 Prozent der historischen Substanz von Haus B beschädigt, davon jedoch nur 22 Prozent „irreparabel“. Somit blieben 78 Prozent der denkmalrelevanten Substanz erhaltenswert, und es sei von der „rechnerischen Erhaltensfähigkeit des Kulturdenkmals“ auszugehen, heißt es in dem Bescheid. Ein Abbruch würde aus Behördensicht zu einem „vollumfänglichen Verlust des Zeitzeugnisses“ führen.

Die Stadtverwaltung hat gegen den Ablehnungsbescheid zwar vorsorglich Widerspruch eingelegt, will den Rechtsweg jetzt aber doch nicht weiter beschreiten, sondern die Abrissbirne sang- und klanglos wieder einpacken. Der Grund: Sie stuft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage als „äußerst gering“ ein. Zumal der Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach denkmalschutzrechtlichen Vorschriften eine „erhöhte Pflicht für die Erhaltung von Kulturdenkmalen“ obliege.

„Erhöhte Pflicht zur Erhaltung von Kukturdenkmalen“

In Anbetracht dessen möchte die Verwaltung auf Rechtsmittel verzichten und schlägt statt dessen vor, die beiden Häuser, wie schon einmal geschehen, zum Verkauf auszuschreiben – und zwar zu einem Mindestgebot von 260 000 Euro.

Auf Kosten der Stadt sollen die Gebäude vorher noch neue Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser bekommen, ein neuer Stromanschluss ist bereits vorhanden.

Bereits Ende 2018 habe ein hiesiger Architekt dem LDA mitgeteilt, dass er die Uehlin-Gebäude sanieren wolle, teilt die Verwaltung dem Gemeinderat mit. Zuvor habe sich auch schon ein anderer Interessent für die Immobilie gemeldet.

Das LDA sei ebenfalls der „festen Überzeugung“, heißt es weiter, dass sich private Investoren für die Sanierung des Objekts finden lassen.

Die Stadt will sich indes vorbehalten, beim Zuschlag für einen Bieter nicht nur das Höchstgebot zu berücksichtigen, sondern auch das Nutzungskonzept in die Bewertung mit einfließen zu lassen.

  • Weitere Informationen: Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet statt am Montag, 24. Juni, um 18.30 Uhr im Rathaussaal

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