Schopfheim Testkäufe mit ernüchterndem Ergebnis

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Als Jugendlicher an Alkohol kommen? In Schopfheim kein großes Problem. Foto: Pixabay

Prävention: Fünf von neun Geschäften verkaufen Alkohol an Jugendliche

Schopfheim. Bereits zum zweiten Mal fanden in diesem Jahr die Alkoholtestkäufe im Einzelhandel innerhalb des Stadtgebietes statt – mit ernüchterndem Ergebnis, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Durchgeführt wurden die Testkäufe in der vergangenen Woche von Mitarbeitern der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention aus Lörrach) in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier und der Stadt.

Wer bekommt in Schopfheim hochprozentigen Alkohol? Die Bilanz ist ernüchternd. „Die Alkohol-Testkäufe deuten darauf hin, dass man es mit dem Jugendschutz an einigen Verkaufsstellen nicht ganz so genau nimmt“, schreibt die Stadt: Es wurden zahlreiche Verstöße gegen das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche festgestellt.

Von insgesamt neun Testkäufen in verschiedenen Lebensmittelgeschäften und Tankstellen hatten fünf ein negatives Ergebnis: Die Testkäufer kamen offenbar problemlos an Alkohol. Das Ergebnis unterscheidet sich damit nur unwesentlich vom Testlauf im Mai: Damals wurde den Jugendlichen bei neun Testkäufen sechs Mal Alkohol verkauft.

Für die Verkäufer ist der Verkauf an Jugendliche mit einem empfindlichen Bußgeld verbunden, erläutert die Stadt in ihrem Schreiben. Dies wurde auch von der Polizei sofort geahndet.

„Aufgrund der vielen negativen Ergebnisse appellieren wir an alle Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, ihr Verkaufspersonal intensiver auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu sensibilisieren“, betont die Stadt und verweist auf die Expertise der Villa Schöpflin: Diese führe hierzu regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch, in denen Verkaufssituationen dargestellt und durchgespielt werden, um das Personal besser auf den Ablauf mit Minderjährigen vorzubereiten.

Da die Stadt das Thema Jugendschutz in Verbindung mit Suchtprävention sehr ernst nehme, „werden auch 2023 Alkoholtestkäufe durchgeführt“, kündigt die Stadt an.

Folgendes schreibt das Jugendschutzgesetz vor: 

  Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Bier, Wein, Mixgetränke, Schaumwein und weinähnliche Getränke kaufen.

  Der Verkauf von hochprozentigem Alkohol wie Rum, Whisky und Gin an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.

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