Schopfheim „Was ist so schlimm an einer Maske?“

Werner Müller

Corona: Gewerbeverein verwahrt sich gegen Kritik der BI Grundrechte Dreyeckland.

Schopfheim - Klartext: „Wir sind nicht das Ordnungsamt und auch nicht die Polizei“: Martin Bühler und Stefan Klever, die beiden Vorsitzenden des Gewerbevereins, verwahren sich mit deutlichen Worten gegen Kritik an ihrer Haltung zur Maskenpflicht im Einzelhandel.

Der Grund: Die „BI Grundrechte Dreyeckland“ wirft dem Vorstand und den Mitgliedern des Gewerbevereins in einem „offenen Brief“ vor, die „Kunden zu nötigen, eine Maske zu tragen“.

In dem Schreiben mit rund 40 Unterschriften, das Aktivisten in den Läden verteilten, heißt es weiter, die Händler bestünden „rigoros auf der Maskenpflicht“ und verschärften im „vorauseilenden Gehorsam“ die Vorgaben des Gesetzes.

Nirgends stehe geschrieben, dass Geschäftsinhaber die Aufgaben von Ordnungsamt und Polizei übernehmen müssten. Ein Attest unterliege dem Datenschutz, es stehe Ladeninhabern nicht zu, dies zu prüfen, behauptet die BI Grundrechte Dreyeckland und droht mit Klagen wegen „Diskriminierung und Nötigung“, falls Geschäfte dennoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Solche Vorwürfe wollen Martin Bühler und Stefan Klever weder auf dem Gewerbeverein noch auf dessen Mitgliedern sitzen lassen.

„Von Nötigung kann keine Rede sein, wir halten uns an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“, betonen sie unter Verweis auf eine juristische Einschätzung des Einzelhandelsverbands Südbaden, die auch vorschlägt, wie die Geschäfte mit „Maskenverweigerern“ und mit den „Ausnahmen von der Maskenpflicht“ umgehen sollten.

Diese offizielle Verlautbarung erhalten jetzt auch alle Mitgliedsbetriebe des Gewerbevereins als praktische Handreichung.

In Geschäften bestehe in Baden-Württemberg „die Pflicht zum Tragen einer Maske“, heißt es da ausdrücklich. Ein Ladeninhaber sei gehalten, für die Einhaltung dieser Pflicht zu sorgen „um keine Gefahrenquelle“ zu schaffen. Aus diesem Grunde seien Kunden ohne Maske auch anzusprechen und auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinzuweisen.

Es gebe allerdings auch Ausnahmen von der Maskenpflicht, so die Verbandsjuristen. Das gelte beispielsweise für Kinder bis sechs Jahre oder wenn aus gesundheitliche und sonstigen Gründe das Tragen einer Maske nicht zumutbar sei.

Gesundheitliche Gründe seien durch ein ärztliches Attest zu belegen. „Sonstige Gründe“ beträfen insbesondere Menschen mit Behinderungen (Schwerhörigkeit oder Taubheit, Blindheit oder Sprachbehinderungen). Es gebe allerdings keine Pflicht, ein ärztliches Attest mitzuführen, heißt es in der Stellungnahme des Einzelhandelsverbands weiter.

Der Ladenbesitzer habe „immer das Hausrecht“ in seinen Räumen. Im Rahmen dessen könne er verlangen, dass Kunden ohne Maske, die kein Attest vorweisen oder sonst glaubhaft belegen können, dass bei ihnen eine Ausnahme besteht, den Laden verlassen – sofern das Vorliegen einer Ausnahme „nicht offensichtlich“ ist.

Die Verbandsjuristen empfehlen den Einzelhändlern deshalb bei Kunden ohne Mundschutz ein Vorgehen in drei Schritten. Erstens: Den Kunden auf die Maskenpflicht hinweisen und ihn bitten, eine solche anzuziehen. Zweitens: Kunden, die für sich auf eine Ausnahme pochen, um einen Nachweis derselben bitten. Drittens: Kunden, die sich weigern, den Nachweis vorzulegen, unter Berufung auf das Hausrecht auffordern, das Geschäft zu verlassen. Im Falle einer Weigerung sollten die Ladeninhaber Polizei beziehungsweise Ordnungsamt einschalten.

Die Juristen führen aus, dass ein Kunde ein Attest oder einen Behindertennachweis zwar nicht vorlegen müsse. Er sei aber verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme nachzuweisen. „Die reine Behauptung reicht nicht aus“, so der Einzelhandelsverband.

„Uns geht es doch nur um den Schutz von unseren Kunden und unseren Mitarbeitern“, betonen Martin Bühler und Stefan Klever. Der Großteil der Kunden halte sich an die Vorschriften, auch wenn es zugegebenermaßen nicht angenehm sei.

Die beiden wollen denn auch nicht alle, die ohne Maske auftreten, über einen Kamm scheren. „Es ist ein Unterschied zwischen bewussten Maskenverweigerern und Menschen, die wirklich gesundheitliche Probleme haben“, so ihre Beobachtung.

„Manche legen es auch auf Provokation an“, weiß Stefan Klever. Etwa „zwei bis drei Mal“ pro Woche kommt es laut Martin Bühler beispielsweise vor, dass es Kunden ohne Maske auf langwierige Diskussionen ankommen lassen.

Dabei haben die Händler ohnehin keine andere Wahl, als auf das Tragen der Masken zu bestehen: „Wir riskieren sonst eine Ordnungsstrafe“, so die beiden Gewerbevereinsvorsitzenden

Und nicht nur das: „Nur ein Corona-Fall unter den Mitarbeitern, und wir können den Laden dichtmachen“, befürchtet Martin Bühler. In Anbetracht all dessen können die Gewerbevereinsvorsitzenden manch aufgeheizte Stimmungsmache nur noch mit Kopfschütteln quittieren: „Was“, so fragen sie, „ist an einer Maske denn so schlimm?“

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