Schopfheim Windpark: Gericht weist Klage eines Anwohners ab

Markgräfler Tagblatt
Das Gericht wies die Klage gegen ein viertes Windrad am Glaserkopf ab. Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Schopfheim (ma). Das Verwaltungsgericht Freiburg, das kürzlich im Ratssaal verhandelte (wir

Schopfheim (ma). Das Verwaltungsgericht Freiburg, das kürzlich im Ratssaal verhandelte (wir berichteten), hat die Klage eines Mettlenhof-Bewohners gegen den Bau eines vierten Windrads auf dem Glaserkopf abgewiesen.

Zu den Gründen will sich das Verwaltungsgericht noch nicht äußern, sondern wie üblich erst dann, wenn den Verfahrensbeteiligten die Urteilsgründe zugestellt sind.

Der Mettlenhof-Bewohner hatte aufgrund der Topographie die aus seiner Sicht zu geringen Abstände zu seinen Aufenthaltsorten – auch im Freien – geltend gemacht, auch was die schon bestehende zweite Anlage betrifft. Die Vibration durch das Windrad, der Brandschutz, der Schall und der Artenschutz (Rotmilan) waren ebenfalls Themen.

Vertreter von EnBW und Landratsamt hingegen hielten Standort und Ausrichtung der geplanten Anlage nicht für bedrängend. EnBW-Pressesprecher Ulrich Stark sagte gestern, das Unternehmen werde die Urteilsbegründung abwarten. Solange das Urteil nicht rechtskräftig sei, werde EnBW keine Stellungnahme abgeben. Grundsätzlich sei es aber so, dass das Unternehmen das vierte Windrad „schon ganz gerne“ bauen wolle – zumal in der Klimaschutzdiskussion bemängelt werde, dass zu wenig Windkraftanlagen errichtet werden.

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