Schopfheim. Im Rathaus und in allen städtischen Einrichtungen besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske. Die bereits geltende 3-G-Regelung mit Nachweispflicht gilt weiterhin.
Verwaltung: Gültig in allen städtischen Einrichtungen
Schopfheim. Im Rathaus und in allen städtischen Einrichtungen besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske. Die bereits geltende 3-G-Regelung mit Nachweispflicht gilt weiterhin.
Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler bis zum 18. Lebensjahr, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen ihres Schulbesuchs teilnehmen, haben ebenfalls Zutritt. Der Schülerstatus ist durch einen Ausweis zu belegen. Das Rathaus bleibt weiterhin für Besucher geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung um vorherige Terminvereinbarung.
Die Ansprechpartner findet man online unter www.schopfheim.de. Die Telefonzentrale ist unter Tel. 07622 / 396-0 erreichbar.
Termine für das Stadtbüro und die Fachgruppe Ordnung, Verkehrswesen und Naturschutz können online unter www.schopfheim.de/termine gebucht werden.