Schopfheim Zweifel an der Art des Verfahrens

Christoph Schennen
Noch einige Fragen abzuklären sind im Hinblick auf das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen, die für den geplanten Neubau des Hochbehälters in Wiechs erforderlich werden. Foto: Markgräfler Tagblatt

Wasserversorgung Dinkelberg: Zweckverband vergibt Ingenieurleistungen für den Hochbehälter Wiechs

Schopfheim - Die Mitglieder des Zweckverbands Wasserversorgung Dinkelberg haben in ihrer Sitzung am Dienstag der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Planung des Hochbehälters Wiechs bei einer Enthaltung zugestimmt.

Die Leistungen betreffen die Bereiche Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausstattung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Zum Zug kam ein Planungsbüro aus Weil am Rhein. Die Auftragssumme beträgt 528 000 Euro. Die Zustimmung ist an eine Auflage gebunden. Es müsse nämlich geprüft werden, ob hier die richtige Verfahrensart bei der Vergabe des Auftrags gewählt wurde, so Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.

Liegt hier ein Ausnahmefall vor oder nicht?

Laut Vergabeverordnung werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Allerdings heißt es in der Sektorenverordnung auch, dass der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf aber nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden, die hier wahrscheinlich nicht vorliegen.

Hinzu kommt: Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert (hier: 528 000 Euro) den jeweiligen EU-Schwellenwert (hier: 428 000 Euro), findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Vergaben öffentlicher Auftraggeber, deren wirtschaftlicher Wert über den Schwellenwerten liegt, müssen europaweit ausgeschrieben werden. So sieht es das Vergaberecht vor.

Die Auftragsvergabe erfolgte auf der Grundlage eines Strukturgutachtens einer Firma aus Stuttgart, aufgrund dessen das Planungsbüro aus Weil am Rhein einen Maßnahmenplan erstellt hat, der in der Verbandsversammlungssitzung vom 17. Dezember vorgestellt wurde.

In Planung: Notstromversorgung für das Pumpwerk Herzenau

Die technische Betriebsleitung des Zweckverbands befürwortet eine Gesamtvergabe der Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro. Dies garantiert laut Zweckverband, dass die Kommunikation und die Planung unter den Fachplanern im eigenen Haus erfolge, was Zeit und Ressourcen einspare.

Für den Zweckverband sei es vorteilhaft, heißt es in der Vorlage seiner Geschäftsstelle, dass es nur ein gesamtverantwortliches Ingenieurbüro für die Baumaßnahme gebe. Dieselbe Firma bekam von der Verbandsversammlung (einstimmig) auch den Zuschlag bei der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Planung der Notstromversorgung des Pumpwerks Herzenau in Höhe von 25 000 Euro. Auch hier müsse geprüft werden, ob ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren vorliege, so Eberhardt.

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