Berlin - Besonders schwere Pakete sollen künftig nur noch von zwei Zustellerinnen und Zustellern befördert werden dürfen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag, dem zufolge eine Ein-Personen-Zustellung nur noch bis einer Gewichtsgrenze von 23 Kilo erlaubt ist, beschloss das Bundeskabinett in Berlin. In der Spanne 20 bis 23 Kilo ist die Ein-Personen-Beförderung zwar erlaubt, dafür soll aber ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.