Schwörstadt Die Friedhofsgebühren steigen an

Die Oberbadische
In Schwörstadt werden die Gebühren für die beiden Friedhöfe angehoben. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat: Neue Satzung für Schwörstädter Gottesacker einstimmig beschlossen

Schwörstadt (rr). Der Gemeinderat Schwörstadt hat einstimmig eine neue Satzung für die Friedhöfe in beiden Ortsteilen beschlossen. Hierdurch werden auch die Gebühren, die seit Jahren nicht angepasst worden waren, angehoben. Das betrifft die Friedhöfe Schwörstadt und Dossenbach.

Grundlage für die Kalkulation war der erbrachte Aufwand der Gemeinde in den Jahren 2013 bis 2016. Der Mittelwert der Ausgaben lag bei knapp 48 700 Euro, der höchste Bedarf wurde 2015 mit mehr als 59 200 Euro erreicht. In jenem Jahr lag auch der Zuschuss am höchsten. Insgesamt stellte die Gemeinde in diesen vier Jahren mehr als 120 000 Euro zur Verfügung, was einer Kostendeckung von rund 38 Prozent entspricht. Im Vergleich lagen aber die eingeforderten Gebühren niedriger als in anderen Orten.

Da die Absicht der Gemeinde, die Gebühren zu erhöhen, eindeutig war, erarbeitete die Kommunalberatung zwei Varianten, die nochmals zu mischen waren. In einem sehr umfangreichen tabellarischen Zahlenwerk werden darin Gebühren berechnet für 50-prozentige und für 60-prozentige Deckung. „Sie können sich aber durchaus auch dafür entscheiden, zunächst die Werte der niedrigeren Kostendeckung anzuwenden, und nach zwei oder drei Jahren in die höhere wechseln“, erläuterte Ralph Härtel von der Kommunalberatung Allevo, die die Gebührensatzung erarbeitet hat. Damit sei dann der Gebührensprung für die Einwohner nicht so krass.

In der Diskussion der Gemeinderäte wurde deutlich, dass sie durchweg eine bessere Kostendeckung befürworten, aber auch den sozialen Aspekt nicht aus dem Blick verlieren. Schließlich fand der Vorschlag von Frank Lückfeld mehrheitliche Zustimmung, die Gebühren zunächst auf die Sätze für die Kostendeckung von 50 Prozent zu erhöhen und ab 2020 dann auf 55 Prozent.

Besonders drastisch wird der Anstieg bei den Grabplatzgebühren sichtbar. Wurden bisher 310 Euro für ein Reihengrab berechnet, so werden es künftig 730 Euro sein. Für ein Urnenreihengrab steigen die Gebühren von 140 auf 360 Euro. Dazu kommen dann noch die Kosten für die eigentliche Bestattung von 780 Euro für eine Beerdigung und 150 Euro bei Urnenbeisetzung.

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