Schwörstadt Kooperation bei Beratung

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Die Kooperation soll Senioren zugute kommen. Foto: pixabay

Soziales: Förderprogramm soll Senioren beider Kommunen zugute kommen

Rheinfelden und Schwörstadt arbeiten bei der Betreuung älterer Bürger intensiv zusammen. Nun sollen die beiden Kommunen vom Förderprogramm „Quartiersimpulse“ profitieren. Dabei geht es um Seniorenberatung.

Schwörstadt (rr). Der Gemeinderat Schwörstadt beschloss in seiner Sitzung am Dienstag, dabei mit der Stadt zusammenzuarbeiten. Susanne Kraft, die Leiterin des Rheinfeldes Amts für Familie und Soziales, erläuterte die Hintergründe des Projekts. Unter dem Titel „Quartiersimpulse“ initiiert das Land ein Förderprogramm, um Kommunen beim Aufbau neuer Hilfsstrukturen sowie bei der Verbesserung der Kooperation Hilfe zukommen zu lassen.

Mehr Personal

Rheinfelden verfügt in diesem Bereich über mehr Personal. So erhalten schon heute Schwörstädter Auskunft, wenn sie ihre Fragen dazu in Rheinfelden vortragen. Es kommt sogar vor, dass Fachleute aus der Stadtverwaltung direkt zu Hilfesuchenden ins Nachbardorf fahren.

Diese Gespräche sind sehr individuell, denn jeder Fall bringt andere Bedürfnisse zutage. „Die vom Land geförderten Quartiersimpulse könnten für die Dauer von zwei Jahren insgesamt 110 000 Euro Fördermittel erbringen, erklärte Kraft. „Damit hätten wir auch genügend Potenzial, um Schwörstadt noch mehr in das Beratungssystem für die Hilfebedürftigen einzubinden.“

Vorerst keine Kosten

Für die Gemeinde würde der Ausbau einen enormen Schritt in der Seniorenarbeit bringen, bei Zusage durch das Land entstünden in der Förderphase keine Kosten.

Gemeinderat Matthias Kipf hofft, dass bei der Verstärkung der Zusammenarbeit noch mehr Einwohner von Schwörstadt als bisher vom fachlichen Wissen aus Rheinfelden profitieren können. Frank Lückfeldt nahm an, dass für Schwörstadt auf jeden Fall neuer Finanzbedarf eintreten werde, denn derzeit gebe es dort keine fachlich qualifizierten Personen, die selbst Beratungen vornehmen könnten.

Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat kam darauf zu sprechen, dass die wirkliche finanzielle Belastung erst nach Ablauf des Förderzeitraums eintreten werde, wenn man die Kosten selbst tragen müsse.

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