Auf der Suche nach einer Regelung fand Ortsvorsteher Arndt Schönauer eine Musterordnung, die er in der Ortschaftsratssitzung am Montag erläuterte. Danach ist ein genereller Leinenzwang auf der gesamten Gemarkung rechtlich nicht möglich und durchsetzbar. So, wie es beispielsweise von der Stadt Weil am Rhein praktiziert wird, können aber einzelne Straßen und Wege dafür festgelegt werden. Schönauer erklärte dazu, dass damit unter anderem die Umgebung der Kindertagesstätte und der viel begangene Weg zum Schlachtfeld markiert werden könnten.
In der Diskussion beklagte Jürgen Nass, dass die weitere Bearbeitung diese Themas so lange dauert, die Einwohner hätten sich eine schnellere Reaktion erhofft. Thomas Schmidt regte an, da bisher keine rechtliche Handhabe gegen die Halter freilaufender Hunde bestehen, solle die Gemeinde schnell mit einer entsprechenden Polizeiverordnung die Voraussetzungen dafür schaffen. Eben weil diese Regelung in das Polizeirecht fällt, muss nun der Gemeinderat über weitere Festlegungen entscheiden.