Schwörstadt Mehr Handlungsspielraum

Die Oberbadische
Die neue Hauptsatzung erweitert den Handlungsfreiraum für Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat: Neue Hauptsatzung für Schwörstadt

Schwörstadt (rr). Die Gemeinderäte, haben in ihrer jüngsten Sitzung die Hauptsatzung aktualisiert. Wegen der seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 erheblichen Änderungen bei Preisen, Planungen und Bauaufträgen sowie der gestiegenen Schnelligkeit bei Auftragsvergaben hielt es die Verwaltung für angemessen, die bisherigen Beträge für die eigenständige Handlungsfähigkeit anzupassen.

In der Diskussion wiederholte Matthias Kipf (CDU) seine Bedenken, die er schon tags zuvor im Ortschaftsrat Dossenbach geäußert hatte, gegen die vorgeschlagenen Beträge ein. Nun wiederholte er diese: „Wenn wir der Verwaltung die alleinige Verfügung über solche Beträge zugestehen, würden wir bei vielen Planungen nicht mehr mitreden können.“ Arndt Schönauer (FW) wies darauf hin, dass der Gemeinderat jederzeit in der Lage sei, die Hauptsatzung in seinem Sinne zu ändern.

Vorgeschlagen war, dass die Bürgermeisterin künftig statt 7500 bis zu 14 000 Euro nach dem Haushaltsplan in eigener Verantwortung einsetzen könnte. „Da wir aber relativ wenige Auftragsvergaben haben, halte ich die Ortskenntnisse der Gemeinderäte für ein wichtiges Kriterium, das bei der Freigabe der Mittel mit eingesetzt werden sollte“, sagte Doris Schütz (CDU). „Hier gibt es doch gar keine Angelegenheit, die den Gemeinderat nicht interessiert.“

Frank Lückfeldt (FW) meinte dagegen, dass diese Mittel doch ohnehin beschlossene Vorhaben betreffen, die im Gemeinderat vorberaten wurden. Schließlich billigten die Räte der Bürgermeisterin 12 000 Euro für die freie Verfügung zu. Zudem wurde eine Obergrenze von 4000 statt der vorgeschlagenen 7000 Euro bei über- und außerplanmäßige Ausgaben zugestanden.

Widerspruch aus dem Schwörstädter Ratsrund gab es zunächst auch gegen die Zulassung der eigenständigen Anstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten. Erst als die Erklärung kam, dass es sich dabei unter anderem um Kindergärtnerinnen handelt und ohnehin nur im Rahmen des Stellenplanes eingestellt werden könne, wurde dieser Änderung zugestimmt.

Nach einer Unterbrechung der bislang dreieinhalbstündigen Diskussion gingen die Abstimmungen über die weiteren Änderungen auffallend zügig voran, ebenso für die neue Entschädigungssatzung. Zudem wurde das Sitzungsgeld für Gemeinderäte von derzeit 25 auf künftig 40 Euro erhöht. Auch die Anhebung des Sitzungsgeldes für die Dossenbacher Ortschaftsräte von zwölf auf künftig 20 Euro wurde beschlossen.

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