Schwörstadt Neue Satzung für Kernzeit

Die Oberbadische

Schwörstadt (rr). Beschlossen hat der Gemeinderat Schwörstadt eine Änderung der Nutzungsbedingungen

Schwörstadt (rr). Beschlossen hat der Gemeinderat Schwörstadt eine Änderung der Nutzungsbedingungen zur Kernzeitbetreuung in der Grundschule.

Darin ist nunmehr unter anderem die Vertretung des Betreuungspersonals für Krankheitsfälle festgelegt, so dass dann die Kinder in der Schule bleiben können. Für Eltern bedeutsam ist die Haftpflichtregelung. Wenn während der Kernzeitbetreuung ein Kind einen Schaden verursacht, haften die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten, denn dieser Aufenthalt fällt nicht unter die Schulhaftpflicht.

Auch Zahlungssäumige werden bedacht: Wird der fällige Elternbeitrag über zwei Monate hinweg nicht beglichen, wird das Kind von der Kernzeitbetreuung ausgeschlossen. Gleiches erfolgt, wenn das Kind ohne Begründung mehr als einen Monat nicht zur vereinbarten Betreuungszeit kommt.

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