Schwörstadt Pflegeleichte Gräber

Die Oberbadische
Auf dem Friedhof Dossenbach wurde im vorigen Jahr ein anonymes Gräberfeld angelegt, eine Form, bei der die Grabpflege durch Nachkommen entfällt. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat: Alte Schwörstädter Anträge

Schwörstadt (rr). Auf den beiden Schwörstadter Friedhöfen soll es künftig einheitliche Ruhefristen für Urnenbestattungen geben. Der Gemeinderat diskutiere am Mittwoch ausführlich über notwendige Veränderungen. Anlass dafür war ein Antrag, der bereits 2015 von den Freien Wählern eingebracht, vom damalige Bürgermeister aber nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde. „Ich möchte nun alles Liegengebliebene zügig aufarbeiten, zumindest auf den Weg bringen, damit in angemessener Zeit die Entscheidungen getroffen werden können,“ sagte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat.

Derzeit gelten für Reihengräber, in denen nur eine Urne beigesetzt wird, 15 Jahre als Ruhefrist. Daneben gibt es aber noch die Wahlgräber, in denen bis zu vier Bestattungen erfolgen können, für die jeweils 25 Jahre Ruhezeit festgelegt sind. Wenn also nach einigen Jahren eine zweite Urne beigesetzt wird, verlängert sich die Ruhezeit um weitere 25 Jahre. Doris Schütz plädierte nachdrücklich für eine einheitliche Festlegung. Schließlich stimmten die Gemeinderäte mehrheitlich der Vereinheitlichung der Ruhefristen für Urnengräber zu. In den kommenden Wochen muss die Friedhofssatzung ohnehin überarbeitet werden, dann soll diese Festlegung darin berücksichtigt werden. Die Fristen für bereits bestehende Gräber bleiben aber unverändert.

Die zweite Vorlage der Verwaltung zu diesem Thema ging ebenfalls auf einen Antrag der Freien Wähler aus dem Jahr 2015 zurück. Danach sollte in der Gesamtgestaltung des Friedhofes eine neue Form angelegt werden. Immer mehr Familien möchten ihre Nachkommen von den Pflichten der Grabpflege entbinden, besonders wenn diese nicht mehr am Ort wohnen. Deshalb sollte es gepflegte Grabstätten geben, die nicht individuell betreut werden. Auf einer Fläche von zunächst 20 bis 25 Quadratmetern könnte ein gestaltetes Areal angelegt werden.

Nach Erfahrungen in anderen Orten werden derzeit etwa zehn Prozent der Bestattungen in gärtnergepflegten Bereichen gewünscht. Allerdings gehen die Kosten für die Gestaltung der Grabfläche zu Lasten der Familien, diese liegen für die Dauer von 15 Jahren bei rund 3000 Euro für ein Urnengrab und werden zusätzlich zu den kommunalen Friedhofsgebühren fällig. Irene Knauber brachte die Frage ein, ob es auch dort individuell gestaltete Grabsteine geben kann. Doch darüber ist zunächst nicht zu entscheiden. Der Gemeinderat bestätigte mehrheitlich, dass die Verwaltung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner einen solchen Vertrag vorbereiten soll.

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