Derzeit gelten für Reihengräber, in denen nur eine Urne beigesetzt wird, 15 Jahre als Ruhefrist. Daneben gibt es aber noch die Wahlgräber, in denen bis zu vier Bestattungen erfolgen können, für die jeweils 25 Jahre Ruhezeit festgelegt sind. Wenn also nach einigen Jahren eine zweite Urne beigesetzt wird, verlängert sich die Ruhezeit um weitere 25 Jahre. Doris Schütz plädierte nachdrücklich für eine einheitliche Festlegung. Schließlich stimmten die Gemeinderäte mehrheitlich der Vereinheitlichung der Ruhefristen für Urnengräber zu. In den kommenden Wochen muss die Friedhofssatzung ohnehin überarbeitet werden, dann soll diese Festlegung darin berücksichtigt werden. Die Fristen für bereits bestehende Gräber bleiben aber unverändert.
Die zweite Vorlage der Verwaltung zu diesem Thema ging ebenfalls auf einen Antrag der Freien Wähler aus dem Jahr 2015 zurück. Danach sollte in der Gesamtgestaltung des Friedhofes eine neue Form angelegt werden. Immer mehr Familien möchten ihre Nachkommen von den Pflichten der Grabpflege entbinden, besonders wenn diese nicht mehr am Ort wohnen. Deshalb sollte es gepflegte Grabstätten geben, die nicht individuell betreut werden. Auf einer Fläche von zunächst 20 bis 25 Quadratmetern könnte ein gestaltetes Areal angelegt werden.