Schwörstadt Sanierungsgebiet beschlossen

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Sanierungen sollen grundlegende Verbesserungen bringen Foto: Kristoff Meller

Gemeinderat: Mehr Gebäudequalität in der Ortsmitte

Schwörstadt (rr). Die Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag begann mit einer drastischen Kürzung der Tagesordnung. Zunächst beantragte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat die Absetzung der Beratung zur Bergstraße, weil neue Informationen zu den technischen Möglichkeiten der Instandsetzung eingetroffen waren. Dann stellte Doris Schütz den Antrag, die Beratungen des Haushalts- und des Wirtschaftsplan der Wasserversorgung zu verschieben. Die CDU-Fraktion konnte sich aus Zeitmangel auf diese Themen nicht ausreichend vorbereiten, was die anderen Fraktionen für sich bestätigten. Von Arndt Schönauer kam der Einwand, ob denn die Beratungen zum Haushalt nicht generell einziger Tagesordnungspunkt sein sollten. Diese Themen werden nun im Januar beraten.

Somit wurde das Sanierungsgebiet Ortsmitte zum Schwerpunkt des Abends. Es ging nun ging darum, die entsprechende Satzung zu beschließen und damit die Umsetzung auf den Weg zu bringen. Andrea Gaede von der Kommunalentwicklung der Landesbank Baden-Württemberg begründete die ausgewählte Begrenzung des Sanierungsgebiets. In Ost-West-Richtung soll es vom Gebäude Hauptstraße 86 bis zur Hausnummer 126 reichen. In Nord-Süd-Ausdehnung ist die Bebauung vom Dinkelberghang bis zur Breslauer Straße einbezogen; lediglich die an der Südseite der Breslauer Straße stehenden Häuser sind ausgenommen, weil sie überwiegend in gutem Zustand sind und damit weniger Sanierungsbedarf festgestellt wurde.

Grundlegende Sanierung wird angestrebt

Angestrebt wird die grundlegende Sanierung jener Gebäude, die dafür Bedarf haben. „Es geht nicht darum, ein Bad auszubauen oder die Fassade zu sanieren, sondern wir streben mit diesen Förderungen grundlegende Verbesserungen an,“ erklärte Gaede. „Es sollte also eine deutliche Erhöhung der Gebäudequalität erreicht werden, zum Beispiel, durch energetische Sanierung.“ Für diese langfristig wirkende Gebäudeaufwertung sollen auch private Immobilienbesitzer Fördermittel erhalten. Der gesamte Förderrahmen für das Gebiet wurde auf 1,16 Millionen Euro festgesetzt, wobei dann etwa 700 000 Euro als direkte Finanzhilfe ausgezahlt werden können. In Vorbereitung des Projekts wurden 175 Eigentümer angefragt, ob sie bereit wären, sich daran zu beteiligen, 75 davon antworteten und davon wiederum die Hälfte signalisierte Mitwirkungsbereitschaft. Die Gemeinderäte wollten wissen, ob denn auch die Möglichkeit besteht, dass sich Eigentümer später noch dafür entscheiden können, zum Beispiel nach Eigentumswechsel. Das ist auf jeden Fall möglich. Als Kriterium für den Fördermittelzuschuss vom Land muss die Gemeinde nachweisen, dass die auswählte Siedlungsfläche insgesamt grundlegende Aufwertung erhält. Frank Lückfeldt erkundige sich danach, ob denn Bauverpflichtung bestehe, wenn der Abbruch alter Gebäude gefördert wird. Dies könne die Gemeinde festsetzen, auch um Bodenspekulationen zu verhindern.

Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat verwies noch darauf, dass selbstverständlich für alle Gebäude außerhalb des festgelegten Sanierungsgebiete weiterhin Fördermöglichkeiten bestehen, so über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die erforderlichen Vorlagen, um das Sanierungsgebiet Ortsmitte auf den Weg zu bringen.

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