Bereits im vergangenen Jahr hat die Narrenzunft Schwörstadt eine Neufassung der Satzung beschlossen. Jetzt gilt es dem Finanzamt eine Verbesserung der Wortlaute zur Gemeinnützigkeit vorzulegen, was einstimmig beschlossen wurde. Darin steht, dass der Verein Narrenzunft Schwörstädter Schnecken ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Umzügen der Fasnacht und die Durchführung von brauchtümlichen Veranstaltungen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es für die Pflege und Ausbreitung des traditionellen Brauchtums der Fasnacht zu verwenden hat.
Narrentermine
9. Februar: Kartenvorverkauf Zunftabend, 14. Februar Narrenbaumschlagen und Stellen und närrischen Treiben im Schulfoyer, 16. Februar: Zunftabend, 1. März: Schneckenball, 2 . März: Schnitzelbankverkauf, 4. März: Rosenmontagsumzug, 5. März: Straßenfasnacht und Umzug zur Verbrennung.