Schwörstadt Schwörstadt braucht Lärmplan

Die Oberbadische
Die Schwanenhalskurve ist di eentscheidende Engstelle der B 34 in der Schwörstädter Ortslage. Weil sie so eng ist, müssen Lastwagen bei Begegnungen oftmals anhalten und fahren dann mit neuem Motorlärm wieder an. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat: Verkehrsbelastung zwingt zum Handeln

Schwörstadt (rr). Die Heidenstein-Gemeinde muss einen Lärmschutzplan erstellen. In der jüngsten Ratssitzung begründete Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans aus Freiburg die Notwendigkeit. Sobald eine innerörtliche Straße von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag benutzt wird, ist dies gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Bundesstraße 34 in Schwörstadt nannte der Verkehrsplaner knapp 12 300 Fahrzeuge, gezählt im Jahr 2012. Fünf Jahre später sollen es sogar noch weniger gewesen sein, nur noch 11 800. Dafür erntete er massiven Widerspruch der Gemeinderäte, in Schwörstadt sind mehr als 18 000 Fahrzeuge pro Tag als offizieller Wert bekannt, auch ist keinesfalls ein Rückgang eingetreten. Wahl führte diesen Widerspruch auf die Bildung von Durchschnittswerten zurück, so werde das verkehrsarme Wochenende mit einbezogen. Für den Schwerverkehr gab er 9,2 Prozent an.

Nach ersten Untersuchungen seien in der Gemeinde 315 Personen zu Tageszeiten von der Lärmbelastung betroffen, in den Nachtstunden nur 280. Für diese Berechnung, so beschrieb er, würden alle Bewohner auf die vier Seiten eines Hauses verteilt, demnach verringert sich die rechnerische Zahl der wirklich Belasteten. Jörg Schmidt kam unverzüglich darauf zu sprechen, dass die Lärmbelastung nur berechnet und nicht gemessen werden soll. Dies sei doch eine Täuschung, denn der wirkliche Lärm finde so keine Berücksichtigung. Frank Lückfeldt wies noch darauf hin, dass erst durch Messung die sehr belastenden Brems- und Anfahrgeräusche der Lastwagen in der „Schwanenkurve“ berücksichtigt werden können.

Für die Erstellung des Lärmaktionsplanes soll die Gemeinde mehr als 12 700 Euro bezahlen. Stefan Frank kritisierte dies. „Was dort zu tun ist, wissen wir doch, dazu benötigen wir keinen extern erstellten Plan, das Geld können wir uns sparen,“ meinte er. Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat verwies darauf, dass dieses Verfahren allerdings vorgeben ist und der Gemeide dabei kein Spielraum bleibt.

Wahl erklärte noch, dass die Gemeinde zwar die Kosten für den Plan an sich tragen muss, aber nicht die Kosten jener Maßnahmen, die anschließend daraus zum Schutz der Bürger abgeleitet werden. Diese muss der Träger der Straßenbaulast, in diesem Fall das Regierungspräsidium, übernehmen.

Nicht einbezogen wird der Bahnlärm. Dazu hat das Eisenbahnbundesamt bereits alle Bahnstrecken kartiert, Voraussetzung für Lärmschutzmaßnahmen ist eine Nutzung von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr, diesen Wert erreicht die Hochrheinbahn allerdings nicht.

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