Als dann in der Tagesordnung dieser Punkt besprochen wurde, informierte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat darüber, dass bisher keinerlei Antrag und auch keine Beschreibung des vorgesehenen gastronomischen Betriebes bei der Gemeinde vorliegt. „Zunächst müssen wir davon ausgehen, dass auch Zohlen wie mehrere andere als allgemeines Wohngebiet eingestuft ist,“ erklärte die Verwaltungschefin. „Darin sind der Versorgung des Gebietes dienende Wirtschaften ebenso zugelassen, wie nicht störende Handwerksbetriebe.“ Als Beispiel nannte sie den Hofacker, bei dem auch nach Errichtung der Wohnhäuser ein gastronomischer Betrieb bewilligt wurde. Da aber derzeit für kein Wohnhaus eine Nutzungsänderung beantragt wurde, könne man auch nicht sachkundig darüber diskutieren.
Harald Ebner (CDU) meinte, da bisher keine Begründung für eine andere als die geplante Nutzung vorliege, könne man weitere Überlegungen nur rechtzeitig steuern. Eine Eventgaststätte mit Bewirtung zahlreicher auswärtiger Gäste entfalle in diesem Wohngebiet ohnehin. Der von Anwohnern eingebrachte Hinweis, dass nach ihren Informationen ein offener Grill errichtet werden solle, lässt sich jetzt auch nicht klären, aber mit großer Wahrscheinlichkeit werde so etwas als Belästigung im Wohngebiet nicht bewilligt.