Schwörstadt Wohngebiet Zohlen in Sorge

(rr)
Schon heute sorgt die Idee einer Gaststätte zwischen diesen dicht beieinander stehenden Häusern für Unruhe unter den übrigen Bewohnern des „Zohlen“-Gebiets. Foto: Rolf Reißmann

Gemeinderat: Gastronomie im Dossenbacher Wohngebiet?

Schwörstadt - Die Bewohner des Dossenbacher Wohngebiets „Zohlen“ sorgen sich: In der Bürgerfragestunde zu beginn der jüngsten Sitzung des Schwörstädter Gemeinderats erhofften sie sich weitere Aufklärung zu dem Wunsch eines Anwohners, einen Gastronomiebetrieb betreiben zu dürfen. Sie brachten gleichzeitig ihre Bedenken dagegen vor. Gerüchte sprechen von einer Eventgaststätte.

Als dann in der Tagesordnung dieser Punkt besprochen wurde, informierte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat darüber, dass bisher keinerlei Antrag und auch keine Beschreibung des vorgesehenen gastronomischen Betriebes bei der Gemeinde vorliegt. „Zunächst müssen wir davon ausgehen, dass auch Zohlen wie mehrere andere als allgemeines Wohngebiet eingestuft ist,“ erklärte die Verwaltungschefin. „Darin sind der Versorgung des Gebietes dienende Wirtschaften ebenso zugelassen, wie nicht störende Handwerksbetriebe.“ Als Beispiel nannte sie den Hofacker, bei dem auch nach Errichtung der Wohnhäuser ein gastronomischer Betrieb bewilligt wurde. Da aber derzeit für kein Wohnhaus eine Nutzungsänderung beantragt wurde, könne man auch nicht sachkundig darüber diskutieren.

Harald Ebner (CDU) meinte, da bisher keine Begründung für eine andere als die geplante Nutzung vorliege, könne man weitere Überlegungen nur rechtzeitig steuern. Eine Eventgaststätte mit Bewirtung zahlreicher auswärtiger Gäste entfalle in diesem Wohngebiet ohnehin. Der von Anwohnern eingebrachte Hinweis, dass nach ihren Informationen ein offener Grill errichtet werden solle, lässt sich jetzt auch nicht klären, aber mit großer Wahrscheinlichkeit werde so etwas als Belästigung im Wohngebiet nicht bewilligt.

Die Bürgermeisterin verwies darauf, dass ein Informationsgespräch mit den eventuellen Antragstellern vorgesehen ist, erst danach könne weiter beraten werden. Jörg Schmidt fragte, was geschehen werde, wenn eine Gaststätte ohne vorherige Genehmigung eröffnet werde. „Dann wird der Weiterbetrieb sofort untersagt,“ war die präzise Antwort der Bürgermeisterin.

Die einzelnen Fragen der Anwohner nach Öffnungszeiten und Parkplätzen konnten ebenfalls nicht beantwortet werden. Auf dem Grundstück selbst sind kaum ausreichend Stellplätze für Gästebetrieb anzulegen, das Parken im öffentlichen Raum kann für diesen Zweck nicht vorgesehen werden. Auch die Überlegung einer Veränderungssperre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht akut, eben weil kein Antrag auf Veränderung vorliegt.

Schließlich entschied sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme für die Vertagung der Beratung über eine Veränderungssperre. Angesichts dessen, dass durch die Kommunalwahl die nächste Gemeinderatssitzung erst in größerem Abstand möglich ist, erhielt die Verwaltung die Zustimmung, bei entstehendem Zeitdruck einen Planer für die Erarbeitung der dann notwendigen Änderung des Bebauungsplanes zu bestellen.

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