• Überwachung des Landesnichtraucherschutzgesetzes
• Überwachung des Waffengesetzes
• Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes
• Überwachung der Nachtarbeit
Das Regierungspräsidium teilte jedoch auf Weisung des Innenministeriums Baden-Württemberg mit, dass aktuell keine weiteren polizeilichen Vollzugsaufgaben an Kommunen übertragen werden dürfen, führt die Stadtverwaltung weiter aus. „Diese Entscheidung erfolgt im Zuge der geplanten Novellierung der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz, um eine landeseinheitliche Regelung für kommunale Ordnungskräfte zu schaffen. Die Beleihung der Rechte muss jede Kommune beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen, daher gibt es landesweit Unterschiede“, heißt es. Die Stadt Lörrach habe bereits im November auf die Investitionen in Personal, Ausbildung und Ausstattung hingewiesen und dem Land eine pragmatische Lösung durch eine Beleihung auf Widerruf angeboten. Eine Reaktion des Innenministeriums blieb bislang aus, so die Verwaltung.
Start zum 1. Mai
Trotz der fehlenden Rechtebeleihung werde der KOD am 1. Mai seinen Dienst beginnen. Nehmen die KOD-Mitarbeiter Aufgaben nach einer bestimmten Dienstverordnung des Polizeigesetzes wahr, zum Beispiel den Vollzug der Polizeiverordnung, seien diese wie die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes der Rechtsstellung eines Polizeibeamten gleichgestellt. Durch die Gleichstellung eines Polizeibeamten können die Mitarbeiter des KOD auch Vollzugsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Festnahme von Personen aber auch Platzverweise ausführen, dies würde jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen, erläutert die Verwaltung weiter. Bei der Übernahme von anderweitigen Aufgaben im Innen- und Außendienst seien die Mitarbeiter des KOD normalen Verwaltungsmitarbeitern, zum Beispiel bei Waffenkontrollen, gleichgestellt. Die Gleichstellung mit Polizeibeamten bestehe hier nicht und es könnten daher keine weiteren Vollzugsmaßnahmen erfolgen.
Die Aufgaben
Die ausgebildeten Mitarbeiter werden ab im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eingesetzt. Zu den Aufgaben zählt der Vollzug der Polizeiverordnung und weitere Vollzugsaufgaben wie:
• Vollzug zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
• Vollzug bei Belästigung der Allgemeinheit
• Vollzug über Sperrzeit und Ladenschluss
• Vollzug über das Halten gefährlicher Tiere
Das KOD-Team ist aktuell Verwaltungsmitarbeitern beziehungsweise dem Gemeindevollzugsdienst gleichgestellt, betont die Behörde. Die Stadtverwaltung setze sich weiterhin intensiv dafür ein, die beantragte Beleihung zu erlangen, um die Wirksamkeit des KOD langfristig sicherzustellen. Wann eine Entscheidung des Landes hierzu zu erwarten ist, bleibt jedoch unklar, heißt es. In Lörrach beginnt das Team zum 1. Mai unter dem neuen Titel „Polizeibehörde“.
Der OB unterstreicht
„Lörrach hat investiert und eine Struktur geschaffen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Stadt hat mit der Beleihung auf Widerruf eine Lösung vorgeschlagen, nun liegt es am Land, diesen Schritt zu gehen. Die Sicherheit darf nicht durch einen langwierigen Gesetzgebungsprozess behindert werden,“ unterstreicht Oberbürgermeister Lutz.
Die Verwaltung will im Hauptausschuss am 20. März einen Sachstandsbericht liefern.