Sicherheit in Lörrach Neue Ordnungshüter beginnen als „Polizeibehörde“ am 1. Mai

red/pd
Der neue Ordnungsdienst soll auch den Rathaus- und Bahnhofsplatz im Blick behalten. Foto: Marco Fraune

Der Kommunale Ordnungsdienst Lörrach startet trotz rechtlicher Hürden. Die Stadt fordert das Land Baden-Württemberg zugleich zum Handeln auf. Was bedeutet dies konkret?

Im Zuge der Gesamtkonzeption zur Stärkung der Präsenz im öffentlichen Raum hat der Gemeinderat im November 2023 die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) beschlossen. Ein vierköpfiges Team hat alle erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich absolviert und steht bereit, seinen Dienst aufzunehmen, teilte die Verwaltung am Freitag mit. Doch aufgrund der weiterhin ausstehenden Novellierung der Durchführungsverordnung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg und der daraus resultierenden Einschränkungen seitens des Innenministeriums könne der KOD nicht in vollem und ursprünglich geplantem Umfang tätig werden. Dennoch nimmt das Team zum 1. Mai seine Arbeit auf – innerhalb der derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und im Dienst der Bürgersicherheit, heißt es. Die Stadt Lörrach setze weiterhin auf das Einlenken des Innenministeriums.

OB kritisiert Land

Das Ziel der KOD-Einführung ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürger sowie der Gäste der Stadt Lörrach aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die Sichtbarkeit einer Kommune im öffentlichen Raum sei von Bedeutung, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern und die Einhaltung von Regeln und Vorschriften sicherzustellen, heißt es in der Mitteilung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadt im Rahmen ihrer Gesamtkonzeption sowohl präventive als auch regulative Instrumente und Akteure. „Die Sicherheit der Lörracher Bürgerschaft ist ein hohes Gut. Wir haben uns als Stadt auf den Weg gemacht und investiert“, wird OB Jörg Lutz zitiert. Die geplante Novellierung der Durchführungsverordnung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, die jetzt die Implementierung des städtischen KOD hemme, hänge schon lange und eine schnelle Lösung sei nicht in Sicht. „Wir berufen uns de facto auf Vertrauensschutz und haben dem Land mit der Beleihung auf Widerruf eine Brücke gebaut. Das Land muss nur noch über diese Brücke gehen.“

Vier KOD-Bedienstete

Im Zentrum der Sicherheitstrategie steht die kommunale Kriminalprävention sowie die Einrichtung eines KOD als Ergänzung des Gemeindevollzugsdienstes. Hintergrund dieser Maßnahme ist der personelle Rückzug des Polizeivollzugsdienstes aus der allgemeinen Überwachung der Polizeiverordnung, erinnert die Stadt. Dadurch entstand ein erhöhter Bedarf an kommunaler Präsenz, um die Lebensqualität zu sichern und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.

Der KOD soll eine Brücke zwischen der Stadtverwaltung und dem Polizeivollzugsdienst Lörrach bilden, um Sicherheitslücken zu schließen. Vier Bedienstete haben eine umfassende 16-wöchige Weiterbildung an der Verwaltungsschule Karlsruhe absolviert, die neben rechtlichen Grundlagen auch Deeskalationstechniken, Selbstverteidigung und polizeiliche Methoden umfasste. Zudem fanden Hospitationen bei der Polizei statt, um eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen.

Ministerium interveniert

Um die Wirksamkeit des KOD sicherzustellen, hat die Stadt Lörrach beim Regierungspräsidium Freiburg die Beleihung mehrerer Vollzugsrechte beantragt:

• Überwachung der Schulpflicht gemäß Schulgesetz

• Überwachung der Gaststättengesetze

• Überwachung der Gewerbeordnung und zugehöriger Überwachung des Landesglücksspielgesetzes

• Überwachung des Landesnichtraucherschutzgesetzes

• Überwachung des Waffengesetzes

• Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes

• Überwachung der Nachtarbeit

Das Regierungspräsidium teilte jedoch auf Weisung des Innenministeriums Baden-Württemberg mit, dass aktuell keine weiteren polizeilichen Vollzugsaufgaben an Kommunen übertragen werden dürfen, führt die Stadtverwaltung weiter aus. „Diese Entscheidung erfolgt im Zuge der geplanten Novellierung der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz, um eine landeseinheitliche Regelung für kommunale Ordnungskräfte zu schaffen. Die Beleihung der Rechte muss jede Kommune beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen, daher gibt es landesweit Unterschiede“, heißt es. Die Stadt Lörrach habe bereits im November auf die Investitionen in Personal, Ausbildung und Ausstattung hingewiesen und dem Land eine pragmatische Lösung durch eine Beleihung auf Widerruf angeboten. Eine Reaktion des Innenministeriums blieb bislang aus, so die Verwaltung.

Start zum 1. Mai

Trotz der fehlenden Rechtebeleihung werde der KOD am 1. Mai seinen Dienst beginnen. Nehmen die KOD-Mitarbeiter Aufgaben nach einer bestimmten Dienstverordnung des Polizeigesetzes wahr, zum Beispiel den Vollzug der Polizeiverordnung, seien diese wie die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes der Rechtsstellung eines Polizeibeamten gleichgestellt. Durch die Gleichstellung eines Polizeibeamten können die Mitarbeiter des KOD auch Vollzugsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Festnahme von Personen aber auch Platzverweise ausführen, dies würde jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen, erläutert die Verwaltung weiter. Bei der Übernahme von anderweitigen Aufgaben im Innen- und Außendienst seien die Mitarbeiter des KOD normalen Verwaltungsmitarbeitern, zum Beispiel bei Waffenkontrollen, gleichgestellt. Die Gleichstellung mit Polizeibeamten bestehe hier nicht und es könnten daher keine weiteren Vollzugsmaßnahmen erfolgen.

Die Aufgaben

Die ausgebildeten Mitarbeiter werden ab im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eingesetzt. Zu den Aufgaben zählt der Vollzug der Polizeiverordnung und weitere Vollzugsaufgaben wie:

• Vollzug zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

• Vollzug bei Belästigung der Allgemeinheit

• Vollzug über Sperrzeit und Ladenschluss

• Vollzug über das Halten gefährlicher Tiere

Das KOD-Team ist aktuell Verwaltungsmitarbeitern beziehungsweise dem Gemeindevollzugsdienst gleichgestellt, betont die Behörde. Die Stadtverwaltung setze sich weiterhin intensiv dafür ein, die beantragte Beleihung zu erlangen, um die Wirksamkeit des KOD langfristig sicherzustellen. Wann eine Entscheidung des Landes hierzu zu erwarten ist, bleibt jedoch unklar, heißt es. In Lörrach beginnt das Team zum 1. Mai unter dem neuen Titel „Polizeibehörde“.

Der OB unterstreicht

„Lörrach hat investiert und eine Struktur geschaffen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Stadt hat mit der Beleihung auf Widerruf eine Lösung vorgeschlagen, nun liegt es am Land, diesen Schritt zu gehen. Die Sicherheit darf nicht durch einen langwierigen Gesetzgebungsprozess behindert werden,“ unterstreicht Oberbürgermeister Lutz.

Die Verwaltung will im Hauptausschuss am 20. März einen Sachstandsbericht liefern.

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