Silvesterfeuerwerk Wo geböllert werden darf und wo nicht

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Was für den einen ein großes Vergnügen ist, empfindet der andere als Ruhestörung. Foto: Pixabay

Weiler Stadtverwaltung warnt vor illegalen Sprengkörpern und ruft zum Saubermachen auf.

Für die einen ist es ein farbenfrohes Spektakel am Nachthimmel, für andere einfach nur eine jede Menge Lärm und Müll verursachende Umweltverschmutzung, die zudem jede Menge Geld kostet. Fakt ist: In Weil am Rhein gibt es Bereiche, wo das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt ist.

Die Stadtverwaltung Weil am Rhein weist in einer Mitteilung zu Silvester darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß Sprengstoffverordnung in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern verboten ist. Das gilt für einen Umkreis von rund 200 Metern.

Geldbuße droht

Verbotszonen gibt es auf Weiler Gemarkung unter anderem in Alt-Weil, Ötlingen, in Teilen von Märkt oder auch im Haltinger Oberdorf. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Sicherheitszonen zu respektieren und in diesen Bereichen kein Feuerwerk abzubrennen. Wer gegen diese Verordnung verstößt, so macht die Stadtverwaltung deutlich, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Auch wenn das Feuerwerk zum Jahreswechsel für viele eine Tradition darstellt, rät die Stadtverwaltung vom Zünden von Pyrotechnik ab. So sei zum einen die Verletzungsgefahr groß, zum anderen stelle das Abbrennen eines Feuerwerks für viele Anwohner und für Tiere eine starke Lärmbelästigung dar. Nicht zuletzt kann es Brände verursachen.

Böller aus dem Internet sind illegal

Raketen, Böller und Ähnliches dürfen nur im unmittelbaren Zeitraum vor Silvester verkauft werden, und zwar vom 29. bis 31. Dezember. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist grundsätzlich dann nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt. Zur Klasse II gehören Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder auch Batterien. Ware, die auf anderen Wegen, etwa aus dem Internet oder auf Märkten, erworben wurde, gilt als illegal und darf laut Gesetzgeber nicht gezündet werden.

Erhöhte Verletzungsgefahr

Feuerwerk aus dem Ausland sei besonders gefährlich, ebenso Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren. Sie sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht, heißt es. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinie zeigt die CE-Kennzeichnung auf. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, ist dieser nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe geprüft und zertifiziert.

Für das Silvesterspektakel bittet die Stadtverwaltung um Achtsamkeit und erinnert dabei auch ans Aufräumen. Die Bürger werden gebeten, die Überreste ihres Feuerwerks nach dem Abbrennen mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Mehr Information im Internet

Weitere Informationen, Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie den Plan mit den Bereichen, in denen in Weil am Rhein ein Feuerwerksverbot gilt, gibt es auf der Internetseite der Stadt Weil am Rhein.

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