Erhöhte Verletzungsgefahr
Feuerwerk aus dem Ausland sei besonders gefährlich, ebenso Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren. Sie sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht, heißt es. Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinie zeigt die CE-Kennzeichnung auf. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, ist dieser nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe geprüft und zertifiziert.
Für das Silvesterspektakel bittet die Stadtverwaltung um Achtsamkeit und erinnert dabei auch ans Aufräumen. Die Bürger werden gebeten, die Überreste ihres Feuerwerks nach dem Abbrennen mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Mehr Information im Internet
Weitere Informationen, Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie den Plan mit den Bereichen, in denen in Weil am Rhein ein Feuerwerksverbot gilt, gibt es auf der Internetseite der Stadt Weil am Rhein.