Nachbarn können Einwände erheben
Erstellt wurde der Entwurf von der Lörracher Stadtbau sowie dem Büro Acocella, heißt es in einer Pressemitteilung von Lisa Feigher, der Betreiberin von „Fenno“. Das Büro Acocella hatte auch schon die zwei Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde erstellt. Es sei erfahren in Sachen Fremdkörperregelung. Im Gutachten sei auch ausdrücklich erwähnt, dass über diese Maßnahme bestehender Handel vor der Vernichtung geschützt werden soll. Die Kosten trägt „Fenno“.
Der Gemeinderat müsse nun zeigen, dass er seine Absichtserklärung zum Erhalt von „Fenno“ ernst meine, heißt es in der Pressemitteilung weiter. In der Offenlage können Nachbarn Einspruch gegen die Änderung erheben. Sie erwarte, dass der Nachbar, der das „Ganze angestoßen habe“, sich melden werde. Nach der Offenlage erfolgt dann der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „An der Wiese“. Sie sei vorsichtig optimistisch, was den Erhalt von „Fenno“ betreffe.