Steinen Änderung des Plans noch vor Fristende?

Maximilian Müller
Im „Fenno“ gilt nach der Unterlassungsverfügung immer noch Räumungsverkauf. Foto: Maximilian Müller

Einzelhandel: Fremdkörperregelung für „Fenno“ kommt wohl bald in die Offenlage

Steinen - Es geht weiter in Sachen „Fenno Kinderparadies“: Am Dienstag, 28. Juni, ab 19.30 Uhr in der Wiesentalhalle befasst sich der Gemeinderat mit der Fremdkörperregelung für das Geschäft. Es geht nun darum, dass die Änderung des Bebauungsplans „An der Wiese“ in die Offenlage kommt.

Nachbarn können Einwände erheben

Erstellt wurde der Entwurf von der Lörracher Stadtbau sowie dem Büro Acocella, heißt es in einer Pressemitteilung von Lisa Feigher, der Betreiberin von „Fenno“. Das Büro Acocella hatte auch schon die zwei Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde erstellt. Es sei erfahren in Sachen Fremdkörperregelung. Im Gutachten sei auch ausdrücklich erwähnt, dass über diese Maßnahme bestehender Handel vor der Vernichtung geschützt werden soll. Die Kosten trägt „Fenno“.

Der Gemeinderat müsse nun zeigen, dass er seine Absichtserklärung zum Erhalt von „Fenno“ ernst meine, heißt es in der Pressemitteilung weiter. In der Offenlage können Nachbarn Einspruch gegen die Änderung erheben. Sie erwarte, dass der Nachbar, der das „Ganze angestoßen habe“, sich melden werde. Nach der Offenlage erfolgt dann der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „An der Wiese“. Sie sei vorsichtig optimistisch, was den Erhalt von „Fenno“ betreffe.

Nutzungsuntersagung besteht noch

Aktuell gilt noch Räumungsverkauf im „Fenno“, sagte Feigher auf Nachfrage unserer Zeitung. Denn ändert sich nichts am Bebauungsplan, muss sie ihr Geschäft Ende September schließen.

Diese Frist hatte ihr das Landratsamt eingeräumt. Hintergrund ist, dass „Fenno“ sich ursprünglich als Großhandel für Bedarf von Kitas und Schulen an der Wiesenstraße niedergelassen hat. Das Geschäftsmodell verlagerte sich aber mit den Jahren hin in Richtung Einzelhandel. Dieser ist aber laut dem dort gültigen Bebauungsplan untersagt. Zwei Mal wurde in den vergangenen eine mögliche Änderung des Bebauungsplans in nichtöffentlicher Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses abgelehnt. Später stellte sich heraus, dass die Beschlüsse in öffentlicher Sitzung hätten gefasst werden müssen und damit ungültig waren.

Im März verhängte das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung und räumte Feigher eine Frist bis Ende September für den Räumungsverkauf ein. Diese wurde bislang auch nicht zurückgenommen, trotz der Absichtserklärung des Gemeinderats, für „Fenno“ eine Fremdkörperregelung zu schaffen, die den weiteren Betrieb erlaubt.

Sie gehe davon aus, dass das Verfahren zur Fremdkörperregelung ohnehin abgeschlossen sei, bevor die Frist des Landratsamts ende, sagte Feigher.

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