Bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Mai 2017 durch vier Kriminalbeamte seien Smartphones, Computer und mehrere Datenträger sichergestellt worden. Gefunden wurden dabei weit mehr als 1000 Bilder.
Die Anklage war jetzt auf 30 dieser Bilder beschränkt, die einzeln in der Anklageschrift beschrieben wurden. Nach diesen Beschreibungen seien auf den Bildern Knaben zwischen geschätzt sechs und zehn Jahren zu sehen. Teilweise würden sich auch erwachsene Männer mit auf den Fotos befinden, die an den Knaben Handlungen vornähmen. Bei einer weiteren Hausdurchsuchung im April 2018 wurden erneut über 1000 Bilder bei dem Angeklagten gefunden.
Wie in solchen Fällen üblich, erfolgte die Aussage des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.