Steinen Anklage bezieht sich auf 30 Bilder

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 Foto: jab

Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften: 64-Jähriger muss sich verantworten

Steinen (dr). Lügde, Bergisch Gladbach und Münster - alles Orte, die in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und Kinderpornographie genannt wurden.  Aber auch im Dreiländereck gibt es zumindest „Konsumenten“ von Kinderpornographie.

So begann am Donnerstag vor dem Amtsgericht Lörrach eine Verhandlung gegen einen 64 Jahre alten Mann aus Steinen. Er soll zumindest eine große Zahl von kinderpornographischen Bilddateien aus dem Internet heruntergeladen und diese möglicherweise auch verbreitet haben.

Juristisch heißt das „Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften“, wobei in der digitalisierten Welt auch die Computerdateien gemeint sind.

Auf den 64-Jährigen war die Polizei durch dessen Bruder aufmerksam geworden. Dieser war als „Tauschpartner“ mit anderen Pädophilen im Internet ermittelt worden. Als man dessen Smartphone auswertete, fanden sich die Hinweise auf den Angeklagten.

Wie ein Ermittlungsbeamter im Gespräch sagte, sei dies der erfolgversprechendste Weg, um an Täter zu kommen. Bei praktisch jedem ermittelten Täter zu diesem Strafkomplex fänden sich Hinweise auf weitere Nutzer von Kinderpornographie.

Bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Mai 2017 durch vier Kriminalbeamte seien Smartphones, Computer und mehrere Datenträger sichergestellt worden. Gefunden wurden dabei weit mehr als 1000 Bilder.

Die Anklage war jetzt auf 30 dieser Bilder beschränkt, die einzeln in der Anklageschrift beschrieben wurden. Nach diesen Beschreibungen seien auf den Bildern Knaben zwischen geschätzt sechs und zehn Jahren zu sehen. Teilweise würden sich auch erwachsene Männer mit auf den Fotos befinden, die an den Knaben Handlungen vornähmen. Bei einer weiteren Hausdurchsuchung im April 2018 wurden erneut über 1000 Bilder bei dem Angeklagten gefunden.

Wie in solchen Fällen üblich, erfolgte die Aussage des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Strittig ist noch, ob die bei der zweiten Durchsuchung gefundenen Datenträger mit Bildern bei der ersten Durchsuchung schlicht übersehen wurden oder ob der Angeklagte die Bilder erneut aus dem Internet heruntergeladen hat. Um diese Frage zu klären, sollen die Kriminalbeamten, die die Auswertung der Datenträger vorgenommen haben, als Zeugen vernommen werden.

Mit einem Urteil ist in etwa zwei Wochen zu rechnen.

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