Steinen Ausgewählte Haushalte werden befragt

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Mikrozensus: Statistisches Landesamt startet Mikrozensus 2022 / Antworten auch online möglich

Gibt es in Deutschland genügend Wohnungen? Braucht es mehr Schulen oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürger investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus – auch bekannt als Volkszählung – durch.

Steinen. Beim Mikrozensus werden laut einer Pressemitteilung Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage ermittelt. In Baden-Württemberg befragt das Statistische Landesamt rund 55 000 Haushalte in über 900 Gemeinden.

Wofür ist der Zensus gut?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Gesetzliche Grundlage

Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters. Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensusgesetz geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest.

Die Ergebnisse des Zensus`

Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen: aktuelle Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie, Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.

Die Daten werden laut einer Pressemitteilung nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf dieser Website veröffentlicht.

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Wer wird beim Zensus befragt?

Die Auswahl erfolgt in einem mathematischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.

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