Die Daten werden laut einer Pressemitteilung nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf dieser Website veröffentlicht.
Wer führt den Zensus durch?
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.
Wer wird beim Zensus befragt?
Die Auswahl erfolgt in einem mathematischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.