Steinen Das Warten geht noch etwas länger

Maximilian Müller
Lisa Feigher, die Betreiberin des Fenno Foto: Maximilian Müller

Gewerbe: Offenlage von Regelung für Fenno dauert bis in den Februar

Von Maximilian Müller

Steinen - Das Verfahren um das Fenno Kinderparadies zieht sich schon mehrere Jahre, jetzt geht es noch ein paar Wochen länger. Eigentlich war geplant gewesen, in einer der Januar-Sitzungen die Fremdkörperregelung zu beschließen und damit das jahrelange Hin und Her um den Standort beziehungsweise Fortbestand von Fenno zu beenden.

Spät erfolgt

Doch die Offenlage sei erst spät erfolgt, habe ihr die Gemeindeverwaltung mitgeteilt, sagte Lisa Feigher, die Inhaberin des Fenno, gegenüber unserer Zeitung. Die Frist, in der noch Einwände gegen die Fremdkörperregelung erhoben werden können, dauere noch bis 20. Februar. Sie gehe nun davon aus, dass der Beschluss in der Sitzung Ende Februar gefasst werde, sagte Feigher.

Wenig Angriffsfläche

Sie sei gespannt auf die Einwände und darauf, wie viele es am Ende seien. Zudem sei sie zuversichtlich, dass die Planer genau gearbeitet hätten und die Pläne und Bestimmungen wenig Angriffsfläche böten. Noch immer bekomme sie fast täglich viel Zuspruch von Kunden und oft fragten sie auch nach dem Stand der Dinge. Zum Hintergrund: Fenno hatte als Großhandel für Kindergarten- und Schulbedarf begonnen, später aber sein Sortiment auf den Einzelhandel umgestellt, was aber laut dem bisherigen Bebauungsplan nicht rechtens ist.

Vor etwa fünf Jahren wurde dies den zuständigen Behörden gemeldet und es entspann sich ein Hin und Her zwischen Gemeinde und Ämtern. Im März ging Feigher mit der Geschichte an die Öffentlichkeit – gleichzeitig begann der vorläufige Räumungsverkauf, denn das Landratsamt hatte eine Frist bis September eingeräumt, dann hätte Fenno schließen müssen. Doch dann gab es Rückendeckung aus Politik und Öffentlichkeit.

Kein anderer Einzelhandel

Es gab eine Unterschriftenliste und die SPD beantragte einen Grundsatzbeschluss zu Fenno. Am Ende stand fest, Fenno soll bleiben dürfen. Der Gemeinderat entschied sich im Sommer für eine Fremdkörperregelung. Der Entwurf dafür wurde im Dezember beschlossen. Laut der neuen Regelung ist der Betrieb Fenno an dieser Stelle gestattet. Eine andere Art von Einzelhandel ist nicht möglich, dafür aber ein Verkauf oder eine Übergabe in der aktuellen Gestalt.

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