Steinen „Die Toilette ist kein Abfalleimer“

Markgräfler Tagblatt
Die Kläranlage des Abwasserverbands Mittleres Wiesental in Steinen. Foto: Harald Pflüger Foto: Markgräfler Tagblatt

Interview: Leiter der Kläranlage Jörn Klettke: Im schlimmsten Fall kann ein Kanal verstopfen

Steinen (hp). In südlichen Ländern - Touristen kennen das - gehört Toilettenpapier nicht in die Toilette, sondern in die danebenstehenden Eimer. Hierzulande kann Toilettenpapier bedenkenlos mit der Spülung entsorgt werden. Was aber, wenn mangels Toilettenpapier zu Feuchttüchern, Krepp oder Zeitungspapier gegriffen wird? Unser Redakteur Harald Pflüger sprach darüber mit dem Leiter der Kläranlage des Abwasserverbands Mittleres Wiesental in Steinen, Jörn Klettke.

Frage:  Herr Klettke, in Zeiten von leergefegten Klopapierregalen greifen viele Menschen notgedrungen zu Alternativen wie Küchenpapier oder Papiertaschentüchern. Eine gute Idee?

Grundsätzlich gehört nur Klopapier in den Abfluss, alle anderen Papierarten sind zu reißfest und lösen ihre Struktur nicht schnell genug auf. Bevor jedoch der Kanal oder Pumpstationen verstopfen, werden zuerst auch die Hausleitungen verstopft.

Ganz problematisch ist die Verwendung von Feuchttüchern, da diese nicht aus Cellulose bestehen, sondern aus Kunststoffen. Dies ist übrigens auch ein Einleitungspfad für Microplastik. Diese gehören immer in den Mülleimer. Gilt übrigens auch für Feuchttücher zum Abschminken. Genauso sind Ohrenstäbchen ein großes Problem, auch diese gehören nicht in die Toilette.

Frage:  Erste Kläranlagen melden bereits Verstopfungen. Die in Steinen auch?

Wir betreiben in unserem Kanalnetz keine Pumpstationen und haben daher auch bisher keine Probleme feststellen können. Unabhängig vom Abwasserverband werden jedoch in einzelnen Gemeinden und Städten des Abwasserverbandes Pumpstationen betrieben. Hierzu liegen mir aber keine Ereignisse vor. 

Frage: Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Im schlimmsten Fall kann ein Kanal verstopfen. Dies ist für uns als Havariefall einzustufen. Dabei drohen nicht nur materielle Schäden bei den angeschlossenen Haushalten, sondern bei Überstauung des Kanals auch eine Umweltgefährdung durch Fäkalabwässer. Je nach Örtlichkeit kann auch das Grundwasser gefährdet werden.

Frage: Welche Auswirkungen hätte das auf die Wasseraufbereitung?

Unsere Kläranlage betreibt für das ankommende Abwasser eine Grobrechenanlage (alles über 15 Millimeter) und eine Feinrechen-Anlage (alles über sechs Millimeter). Beide Anlagen sind redundant ausgelegt. Bei Störungen werden  rund um die Uhr, an 365 Tagen, die Mitarbeiter zur Störungsbeseitigung automatisch benachrichtigt.

Frage: Vielen ist sicher noch der „Fettberg“ in London aus den Medienberichten in Erinnerung. Ist so etwas auch hierzulande möglich?

Aufgrund der in Deutschland verpflichtenden Eigenkontrollverordung mit einem festen Rhythmus zur Kanalreinigung und Kamerabefahrungen ist dies eher unwahrscheinlich. Nicht ausgeschlossen ist dies jedoch bei kleinen Kanaldurchmessern und der unerlaubten Entsorgung von Fetten in größeren Mengen. Frittierfette gehören nicht ins WC.

Frage: Wie appellieren Sie an die Bürger?

Die Toilette ist kein Abfalleimer, bitte die Toilette nur für ihren eigentlichen Zweck verwenden.  Nicht nur gehören keine Essensreste, Feuchttücher, Ohrenstäbchen etcetera in die Toilette, sondern auch keine Farbreste, alte Medikamente, Altöle, Pinselreinigungsmittel oder sonstige Chemikalien. Diese bitte den vorhandenen Entsorgungswegen zuleiten.

Frage: Noch ein Wort zur Corona-Epidemie. Dass sich Krankheitserreger über die menschlichen Ausscheidungen und über das Abwasser verbreiten, ist altbekannt. Deshalb gibt es ja schließlich die Kanalisation. Doch mit den bekannten Erregern wird eine Kläranlage wohl fertig.

Natürlich wird eine Vielzahl der Keime entfernt. Grundsätzlich ist aber geklärtes Abwasser nicht keimfrei.

Frage: Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich. Wie ist Ihr Wissensstand? Gelten auf der Kläranlage neben den allgemeinen noch besondere Schutzmaßnahmen?  

Der DWA-Fachausschuss BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ hat (Stand 17. März) mit Blick auf mögliche Gefährdungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 Empfehlungen für Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben erarbeitet. Kern der Empfehlungen ist die Bildung eines Pandemiestabs, der ständig erreichbar ist, Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsleitung erarbeitet und relevante Maßnahmen koordiniert.

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